Stellungnahmen an den Bund (Link)
Überprüfung interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
Der Regierungsrat übermittelt der Konferenz der Kantonsregierungen seine Stellungnahme zur Überprüfung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Ziel dieser Überprüfung ist es, den Umfang und die Zielerreichung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich zu analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten. Das Thema wird schwerpunktmässig im 4. Wirksamkeitsbericht des nationalen Finanzausgleichs thematisiert.
Teilrevision des Gaststaatgesetzes
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ist mit der Teilrevision des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 einverstanden.
Verordnung über In-vitro-Diagnostika und Änderung der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten
Der Regierungsrat hat zur Vernehmlassung des Bundes betreffend die Verordnung über In-vitro-Diagnostika und Änderung der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten Stellung genommen. Er begrüsst die Angleichung des Schweizer Rechts an die neue EU-Regulierung für In-vitro-Diagnostika (IVD) im Grundsatz, bittet den Bundesrat aber um flankierende Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin
Der Kanton Basel-Landschaft begrüsst die Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin, betont jedoch, dass bei der Einfuhr von Tierarzneimitteln zur Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs eine Vorprüfung der Meldungen durch das BLV erforderlich ist. Bezüglich der vorgesehenen Massnahmen bei erhöhtem oder übermässigem Antibiotikaverbrauch muss gewährleistet sein, dass die Massnahmen erst umgesetzt werden, wenn die erhobenen Daten sowohl hinsichtlich Antibiotikaverbrauch wie auch in Bezug auf die Betriebsdaten aussagekräftig sind.
Vorgezogene Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht
Der Kanton Basel-Landschaft begrüsst die vorgezogene Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht grossmehrheitlich und unterbreitet seine Stellungnahme im Sinne einer Interessenabwägung zwischen der Notwendigkeit zur Übernahme von EU-Recht einerseits und den spezifischen Bedürfnissen des Kantons Basel-Landschaft sowie der Schweiz.
Zusammenführung Kantonales Aktionsprogramm Gesundheitsförderung und Prävention ab 2022
Der Regierungsrat nimmt die Zusammenführung der Kantonalen Aktionsprogramme Module A und BCD zu einem Programm zur Kenntnis. Damit stärkt der Kanton die Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen und führt die erfolgreichen Module in einem Programm weiter.
Mit der hälftigen Mitbeteiligung des Kantons Basel-Landschaft an den Kosten für die Umsetzung des Programms bekennt sich der Kanton zur Zusammenarbeit mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und der Weiterführung der langjährigen Bestrebungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.
Konsultation der Kantone betreffend Änderung der Covid-19-Verordnung Zertifikate
Der Regierungsrat begrüsst die vorgesehenen Änderungen der Covid-19-Verordnung Zertifikate (SR 818.102.2) («Zertifikat Light») grundsätzlich. Vor dem Hintergrund der Kadenz neuer Verordnungen, bzw. deren Anpassungen verortet der Regierungsrat aber eine gewisse «Unübersichtlichkeit» und empfiehlt dem Bund eine entsprechend transparente Kommunikation an die Bevölkerung.
Änderung der Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz
Der Regierungsrat hat am 29. Juni 2021 die Vernehmlassungsantwort an den Bund zur Änderung der Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz verabschiedet. Die vorgeschlagenen Änderungen tangieren insbesondere die Regelung der Nacht- und Sonntagsarbeit, deren Bewilligungspflicht sowie mögliche Ausnahmen von der Bewilligungspflicht. Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Anpassungen grundsätzlich einverstanden, vor allem dort, wo eine bessere Verständlichkeit und Nachführung der heutigen Praxis resultieren. Einzelnen Änderungen steht der Regierungsrat jedoch kritisch gegenüber, wo die erforderliche Präzision und Klarheit fehlen.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2021/242 «Corona-Pandemie: Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Dreiländerregion am Oberrhein»
Der Regierungsrat stellt in seiner Beantwortung der Interpellation der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit während der Pandemie aus heutiger Sicht insgesamt ein gutes Zeugnis aus.
Beantwortung der Interpellation 2021/139: «Ausländer*In, Migrant*In oder Person mit Migrationshintergrund»
Mit Angaben zum Geburtsort, zur Staatsangehörigkeit und zum Geburtsort der Eltern kann der Migrationshintergrund der Bevölkerung analysiert und die Einwohner/innen unterschiedlichen Migrationsstati zugeordnet werden. Es handelt sich dabei um eine Betrachtung, die differenzierter ist als die Unterscheidung nach Nationalität (Schweiz/Ausland), bei der alleine die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend ist. Die Kategorisierung der Wohnbevölkerung nach Personen mit Migrationshintergrund der 1. Generation, Personen mit Migrationshintergrund der 2. Generation oder Personen ohne Migrationshintergrund basiert auf der Betrachtung nach Migrationsstatus.