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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantone Vernehmlassungen (Link)
Änderung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV); Freigabe zur Vernehmlassung
Mit der Revision der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) sollen zwei einfach und zeitnah umsetzbare Änderungen von Vorschriften umgesetzt werden. Zum einen handelt es sich um die Einführung einer Meldepflicht für Wärmepumpen und zum anderen um die Berechnung der Mindestanzahl von Pflichtparkplätzen für Wohnbauten. Die beiden Anliegen betreffen beide kommunale Interessen respektive Kompetenzen. Sie müssen daher beide gemäss der «Verordnung über die Anhörung der Gemeinden» allen Gemeinden und dem Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) zur schriftlichen Stellungnahme vorgelegt werden. Aus Effizienzgründen werden sie daher in einer gemeinsamen Vorlage abgehandelt und in einem gemeinsamen Revisionsschritt umgesetzt.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2021/13: Missbräuche bei Spitalrechnungen im Bereich der Zusatzversicherungen?
Der Regierungsrat kommt in der Beantwortung der Interpellation 2021/13 in einer Vorlage an den Landrat zum Schluss, dass ihm kein systematischer Missbrauch bei den Rechnungen im Spitalzusatzversicherungsbereich bekannt ist. Es ist jedoch absehbar, dass die Erträge der Spitäler in diesem Bereich kleiner werden und dadurch der finanzielle Druck auf die Spitäler zunimmt.
Beantwortung der Interpellation 2021/91 «Wildtierüberbrückung aus Holz»
Der Regierungsrat überwies dem Landrat seine Beantwortung der Interpellation 2021/91 betreffend die Möglichkeit einer Ausführung der projektierten Wildtierbrücke über die Nationalstrasse bei Tenniken in Holz. Da es sich um ein Bauwerk des Bundesamts für Strassen handelt, hat der Regierungsrat nur geringe Einflussmöglichkeiten auf die Materialisierung des Bauvorhabens. Grundsätzlich begrüsst er aber Bemühungen, die bei öffentlichen Bauten den nachwachsenden, nach Möglichkeit einheimischen Rohstoff Holz als Baustoff vorsehen.
Beantwortung der Interpellation 2021/179: «Steuererleichterung für Kriegsmaterialproduzenten?»
Gemäss den der Steuerverwaltung bekannten Informationen gilt keines der Unternehmungen, dem eine Steuererleichterung gemäss § 17 des Gesetzes über Staats- und Gemeindesteuer (Steuerge-setz; SGS 331) gewährt wurde, als Kriegsmaterialproduzent. Für die Gewährung von Steuererleichterungen ist neben den steuerspezifischen Kriterien das volkswirtschaftliche Gesamtinteresse ein entscheidendes Kriterium. Bei dessen Beurteilung spielen Faktoren wie z. B. Branchenzugehörigkeit, Innovationsfähigkeit, Umwelt- und Klimaverträglichkeit der Unternehmung oder deren Tätigkeit eine Rolle. Der Regierungsrat sieht daher keinen Handlungsbedarf, Ausschlusskriterien oder Auflagen verbindlich festzulegen.
Landratsvorlagen(Link)
Schlussabrechnung Verpflichtungskredit Neubau Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW-Campus Muttenz
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat der Schlussabrechnung für den Neubau der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Campus Muttenz zuzustimmen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 305'823'613 Franken. Gegenüber dem Verpflichtungskredit resultieren somit Minderkosten von 3'043'386 Franken.
Bericht zum Postulat 2020/296 «Arbeitsrückstand auf dem Handelsregisteramt wirkt sich negativ auf die Standortförderung aus»
Der Regierungsrat sieht die Anliegen des Postulats erfüllt, da mit verschiedenen Eingriffen die seinerzeit bestehenden Pendenzen rasch abgebaut wurden und sich die Bearbeitungsfristen seither auf einem guten Niveau eingependelt haben. Ferner wird durch die Aufarbeitung der Hintergründe und den aufgestellten Massnahmenplan die erforderliche Nachhaltigkeit der Entwicklung sichergestellt.
Stellungnahmen an den Bund (Link)
Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer
In seiner Stellungnahme an den Bundesrat begrüsst der Regierungsrat die geplante Neuregelung. Anstatt der Ablieferung der Verrechnungssteuer soll das Meldeverfahren bei Dividendenausschüttungen im Konzern bereits ab einer Beteiligungsquote von 10 Prozent zulässig sein (heute 20 Prozent). Dies führt zu einer administrativen Erleichterung für die betroffenen Unternehmen.
Änderung des Bundesgesetzes über den Wasserbau
Der Regierungsrat hat seine Stellungnahme zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wasserbau zuhanden des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verabschiedet. Mit der Teilrevision werden die Grundlagen für den Schutz vor den Auswirkungen von Hochwasserereignissen den aktuellen Erkenntnissen und daraus abgeleiteten Erfordernissen an den Hochwasserschutz angepasst. Künftig sind Hochwasserschutzmassnahmen risikobasiert und integral zu planen und im Zusammenwirken mit anderen Bereichen zu beurteilen. Der Regierungsrat unterstützt die Teilrevision grundsätzlich.
Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Bundes, dass die biologische Vielfalt und die Landschaftsqualität in der Schweiz, die auch das archäologische und baukulturelle Erbe umfasst, mit stärkeren Instrumenten geschützt, gefördert und für künftige Generationen erhalten werden müssen. Er stimmt der Revision grundsätzlich zu und unterbreitet ein paar Anpassungsvorschläge.
Revision des Krebsregisterverordnung
Der Regierungsrat begrüsst die Revision der Krebsregisterverordnung grundsätzlich. In seiner Stellungnahme macht er unter anderem auf datenschutzrechtliche Aspekte aufmerksam.
Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration: Covid-19-Test bei der Ausschaffung
Der Regierungsrat begrüsst die Regelung bezüglich Covid-19-Tests anlässlich von Ausschaf-fungen. Er gibt allerdings zu bedenken, dass die Umsetzung problematisch sein dürfte. Dennoch regt er an, sanitarische Massnahmen im Hinblick auf Ausschaffungen grundsätzlich zu regeln.