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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2021/185: «Mobilitäts-/Verkehrsplanung für alle!»
Mit der Interpellation werden Fragen zur Berücksichtigung von Genderaspekten und den vielfältigen Nutzergruppen in der kantonalen Verkehrsplanung gestellt. In seiner Antwort führt der Regierungsrat u.a. aus, dass die unterschiedlichen Nutzergruppen in den Datengrundlagen (z. B. aus grösseren Bevölkerungsbefragungen) mehrheitlich gut abgebildet sind und deren Bedürfnisse in der konkreten Projektbearbeitung berücksichtigt werden.
Beantwortung der Interpellation 2021/260: «Schutz von Oberflächengewässern vor Pflanzenschutzmitteln: wie erfolgen die Kontrollen?»
Für eine nachhaltige Reduktion von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Oberflächengewässern sind unterschiedliche Massnahmen in Abhängigkeit der Eintragspfade notwendig. Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) und das Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung überprüfen die Umsetzung der Massnahmen und führen Kontrollen gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben durch. Diese Kontrollen werden für den Gewässerschutz alle vier Jahre und für den ökologischen Leistungsausweis alle acht Jahre durchgeführt.
Beantwortung der Interpellation 2021/262: «Meldeadresse für wohnungslose Personen»
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner benötigt grundsätzlich für die Anmeldung eine physische Adresse in einer Gemeinde. Personen ohne festen Wohnsitz in einer Gemeinde (z. B. Obdachlose) werden in einen fiktiven Haushalt ohne Adresse angemeldet. Darüber hinaus können die Gemeinden für Personen ohne Adresse eine Zustelladresse im Einwohnerregister erfassen. Zur Verhinderung einer Nicht-Anmeldung bei einer neuen Gemeinde nach einem Wegzug findet unter den Gemeinden ein elektronischer Meldeaustausch statt (u.a. auch per digitalem E-Umzug), ebenso ist im Kanton Basel-Landschaft die Drittmeldepflicht von Wohnungsvermietern und -vermieterinnen an die Einwohnergemeinden gesetzlich vorgeschrieben
Beantwortung der Interpellation 2021/316: «Illegale Tierimporte»
Die Kontrolle von Haltungs- und Aufzuchtbedingungen aus dubiosen Zuchtstätten durch Schweizer Behörden im Ausland ist nicht realisierbar. Allfällige Massnahmen (wie beispielsweise Informationskampagnen) müssten an potenzielle Käufer in der Schweiz gerichtet sein.
Beantwortung der Interpellation 2021/328: «Forderungen des Gesundheitspersonals am Tag der Pflege»
Zusammenfassend ist der Regierungsrat der Ansicht, dass Verhandlungen über Verbesserungen von Arbeitsbedingungen von den Sozialpartnern geführt werden müssen.
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 2021/383: Genitalbeschneidungen von Mädchen im Baselbiet
Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass mit dem Pilotprojekt, welches bikantonal weitergeführt wird, positive Erfahrungen gezogen werden können und diese in die weitere Projektarbeit einfliessen werden.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2019/630: «Ein klimaneutrales Baselbiet»
Der Kanton kann die Zielvorgaben des Pariser Klimaabkommens erreichen. Dazu sind weitere Massnahmen notwendig, wie sie im Statusbericht Klima bereits dargelegt sind. Die Herausforderungen der kommenden Jahre sind gross und können durch den Kanton nur in enger Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbereiche, der Bevölkerung sowie in Abhängigkeit mit der nationalen und internationalen Entwicklung umgesetzt werden.
Sammelvorlage betreffend 20 Schlussabrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juli 2020 bis Mai 2021
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, 20 Schlussabrechnungen von altrechtlichen Verpflichtungskrediten zuzustimmen.
Stellungnahmen an den Bund (Link)
Änderung der Covid-19-Verordnung 3 betreffend die Anpassung der nationalen Testungsstrategie
Der Regierungsrat hat sich zur vorgesehenen «Anhörung der Kantone zur Änderung der Covid-19-Verordnung 3 betreffend die Anpassung der nationalen Testungsstrategie» vernehmen lassen. Er begrüsst grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrats, steht den vorgestellten Anpassungen aber in einigen Punkten kritisch gegenüber.
Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte und Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe
Der Regierungsrat begrüsst die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs für die elektronische Stimmabgabe. Der Regierungsrat will aber in erster Priorität die vorhandenen Ressourcen für Erleichterungen für Wirtschaft und Bevölkerung im digitalen Austausch mit der kantonalen Verwaltung einsetzen und vorantreiben.
Unternehmensentlastungsgesetz (UEG)
Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die Bemühungen zur Reduktion von Regulierungskosten und zum Abbau von administrativen Belastungen für Unternehmen auf allen Staatsebenen. Beim Vorentwurf des UEG stellt sich aber die Frage, ob tatsächlich ein vorteilhaftes Kosten-Nutzen-Verhältnis der neuen Massnahmen gegeben ist. Die vorgesehenen zwingenden kantonalen Verpflichtungen bezüglich einer zentralen elektronischen Plattform für Behördengänge sind im UEG zu streichen. Dies ist ein unverhältnismässig starker Eingriff des Bundes in die Autonomie der Kantone. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass mit dem Projekt Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) bereits in einem kooperativen Ansatz zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden die gemeinsame E-Government-Landschaft gestaltet wird. Von Seiten Unternehmen werden hierbei zeitnah digitale Veränderungen und Reformen sowie administrative Erleichterungen erwartet, die in Richtung eines gemeinsamen Datenraums gehen.
Einführung einer Regulierungsbremse
Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die Bemühungen zur Reduktion von Regulierungskosten und zum Abbau von administrativen Belastungen für Unternehmen auf allen Staatsebenen. Die Einführung einer Regulierungsbremse und die dafür notwendigen Änderungen der Bundesverfassung und des Parlamentsgesetzes sieht der Regierungsrat aber kritisch. Aufgrund von staatspolitischen Auswirkungen und auch aufgrund von allfälligen negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen geht die geplante Reform zu weit.
Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475: «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»
Der Kanton Basel-Landschaft begrüsst die Absicht des Bundesrats im Zusammenhang mit dem Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». So erachtet er, die Berücksichtigung des Risikos einer Grundwasserkontamination durch Metaboliten als zwingend und die Reduktion der Stickstoffüberschüsse bis 2030 um 20 % als Minimalziel. Allerdings enthält aus Sicht des Regierungsrats das Verordnungspaket nur ausreichend konkrete Vorschläge für eine Reduktion um rund 10 %, sodass noch Verbesserungs- bzw. Konkretisierungsbedarf für weitere Vorgaben besteht. Auch ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, dass bei der Erarbeitung der neuen Produktionssystembeiträge die Beweislast weiterhin beim Landwirt bleibt, wie dies heute beim Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN bereits der Fall ist.
Sicherheitspolitischer Bericht 2021 des Bundesrats
Der Regierungsrat beurteilt in seiner Stellungnahme den Entwurf des «Sicherheitspolitischen Berichts 2021» als realistischen Überblick über die gegenwärtigen sicherheitsrelevanten Entwicklungen auf dem europäischen Kontinent und in der Welt. Aus seiner Sicht bietet der Bericht eine zukunftsorientierte und taugliche sicherheitspolitische Lagebeurteilung. Allerdings hält der Regierungsrat den Berichtsentwurf in einigen Themenbereichen noch für verbesserungsfähig, wozu er dem Bundesrat konkrete Formulierungsvorschläge unterbreitet.
Vorläuferstoffverordnung des Bundesrats
In seiner Stellungnahme stimmt der Regierungsrat im Grundsatz der Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe zu. Er bittet den Bundesrat aber, einzelne Punkte nochmals überprüfen und bereinigen zu lassen. So erachtet der Regierungsrat die Aufbewahrungsfristen für Informationen in der Bewilligungsdatenbank als zu lang und die Zuständigkeitsregelung für den Gesetzesvollzug als präzisierungsbedürftig.