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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassung (Link)
Änderung der Kantonsverfassung ‒ Anpassung der Bestimmungen über die Ombudsperson; Freigabe zur konferenziellen Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion mit der Durchführung eines konferenziellen Ver-nehmlassungsverfahrens zum Entwurf einer Änderung der Kantonsverfassung beauftragt. Die Anhörung findet am 10. November 2021, 18.00 Uhr, im Regierungsgebäude statt.
Mit der Verfassungsrevision sollen die mehr als 30-jährigen Regelungen über die Ombudsperson wo nötig aktualisiert werden. Damit erfüllt der Regierungsrat einen Auftrag, der ihm vom Landrat bei der laufenden Beratung zur Revision des Ombudsgesetzes erteilt wurde. Es ist geplant, die Verfassungsänderung gleichzeitig mit der Gesetzesänderung, worin die Unvereinbarkeiten konkret geregelt werden, in Kraft treten zu lassen.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2021/382: «Ausgleich der kalten Progression bei der Vermögenssteuer»
Der Regierungsrat erachtet die Wirkung der kalten Progression bei der Vermögenssteuer insgesamt als gering. Hingegen anerkennt er den dringenden Handlungsbedarf bei der Vermögensbesteuerung und hat daher im September 2021 die Vernehmlassung zur Vermögenssteuerreform I eröffnet.
Beantwortung der Interpellation 2021/146: «Umsetzungen der Empfehlungen der SODK zur ausserfamiliären Unterbringung»
Der Regierungsrat begrüsst die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Konferenz der kantonalen vormundschaftlichen Behörden (KOKES) als wichtige überkantonale Mindeststandards für ausserfamiliäre Unterbringungen und betrachtet sie als deutliches Zeichen für einen starken Kindes- und Jugendschutz. In vielen Bereichen erfüllt oder übertrifft der Kanton die Empfehlungen bereits. In anderen Bereichen sind Verbesserungen geplant, insbesondere im Rahmen der Schaffung eines Gesetzes über die Kinder- und Jugendhilfe.
Landratsvorlagen (Link)
Zwischenbericht zum Stand des Programms Digitale Verwaltung 2022
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat den Zwischenbericht zum Stand des Umsetzungsprogramms «Digitale Verwaltung 2022 (DV2022)». Programm und Zwischenberichtserstattung gründen auf der im Oktober 2018 verabschiedeten Vorlage Digitalisierungsstrategie BL. Das Programm DV2022 umfasst die Anschubfinanzierung zur Entwicklung einer digitalen kantonalen Verwaltung gemäss verabschiedeter Digitalisierungsstrategie.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der coronabedingten Verschuldung)
Der Regierungsrat unterstützt den Grundsatz, dass der coronabedingte Fehlbetrag im Finanzhaushalt des Bundes nicht gemäss den geltenden Regeln der Schuldenbremse abgebaut wird. Er spricht sich dafür aus, dass vorgängig zum Abbau der coronabedingten Verschuldung die Hälfte des Fehlbetrags des Amortisationskontos mit dem Schuldenabbau der vergangenen Jahre verrechnet wird.