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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2024/14: «MAG: Statistische Verteilung der Bewertungen»
Der Regierungsrat führt in seiner Antwort aus, dass aus den statistischen Auswertungen der Mitarbeitendengespräche (MAG) in der Beurteilungsperiode 2022/23 gesamtkantonal ein hoher Prozentsatz aller Mitarbeitenden eine gute oder sogar ausserordentliche gute Leistung erbracht hat.
Beantwortung der Interpellation 2023/613: «Wirksamkeit der IPV für verschiedene Haushaltstypen»
Der Regierungsrat hält in der Interpellationsantwort fest, dass die Prämienverbilligung des Kantons Basel-Landschaft unter anderem mittels eines Selbstbehalts gesteuert wird. Dies deshalb als «einfaches Prozentmodell» zu bezeichnen, wird dem insgesamt recht komplexen Modell bei weitem nicht gerecht. Neben dem Selbstbehalt wird die Prämienverbilligung auch mit der Festlegung der Richtprämie, dem massgebenden Einkommen und der Tatsache, dass die effektiv bezahlte Prämie verbilligt wird, massgeblich gesteuert. Auch die eigenen Analysen der Finanz-und Kirchendirektionen zeigen teils recht hohe Unterschiede bei der Prämienbelastung, je nach Haushaltstyp und Einkommenshöhe. Diese Unterschiede lassen sich durch die erläuterten Steuerungsfaktoren und den Anreizmechanismus erklären und sind zu grossen Teilen auch politisch gewollt.
Beantwortung der Interpellation 2024/134: «Prämienbelastungs-Initiative: finanzielle Auswirkungen für BL»
Am 9. Juni 2024 stimmt die Stimmbevölkerung über die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP ab. Die Initiative verlangt, dass die Prämien für die Grundversicherung nicht mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens übersteigen dürfen. Gemäss den Angaben des Bunds entstehen dem Kanton Basel-Landschaft jährliche Mehrkosten von 74,1 Millionen Franken. Der Regierungsrat unterstreicht in seiner Antwort, dass die tatsächliche Höhe der Mehrkosten für den Kanton bei der Prämieninitiative sich noch verändern kann, da der Bund bei einer Annahme erst noch ein Ausführungsgesetz und eine dazugehörige Verordnung erlassen und darin auch diverse Faktoren und Definitionen klären muss. Aufgrund der jetzigen finanziell angespannten Situation des Kantons kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die Mehrkosten der Initiative ohne anderweitige Massnahmen finanziert werden können.
Beantwortung der Interpellation 2023/645: «Verzögerungen bei der Radroute Aesch-Duggingen»
Der Regierungsrat führt die Gründe für die lange Planungszeit des Radroutenausbaus aus und erläutert die geplanten baulichen Massnahmen. Es wird dem Interpellationstext insofern zugestimmt, dass die heutige Linienführung des Veloverkehrs unbefriedigend ist und nicht den kantonalen Richtlinien bzw. Planungsansätzen für Velofahrende entspricht. Allerdings kann nicht belegt werden, dass die Situation besonders gefährlich oder herausfordernd ist. In den letzten zehn Jahren ereignete sich zwischen Aesch und Duggingen kein einziger Unfall mit Velobeteiligung.
Beantwortung der Interpellation 2024/133: «Fahrprüfungen im Laufental ermöglichen»
Der Regierungsrat zeigt in der Interpellationsantwort auf, dass mit der Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn ein Vertrag besteht, um Fahrzeugprüfungen von im Kanton Basel-Landschaft immatrikulierten Fahrzeugen am Solothurner Standort in Laufen durchzuführen. Bezüglich der Führerprüfungen besteht keine solche Vereinbarung. Die von Baselbieter Experten ab Laufen durchgeführten Führerprüfungen werden seit 2023 aufgrund fehlender Räumlichkeiten, geringer Nachfrage und dem langen Weg zur Autobahn nicht mehr angeboten.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2022/114: «Die Bautätigkeit in den Gemeinden stärken»
Der Regierungsrat nimmt Stellung zu Fragen betreffend die Stiftung Kirchengut, die Strategie der Stiftung, die Rückgabe von Gebäuden an die Stiftung sowie die derzeitige Lage in Zusammenhang mit dem Raumplanungsrecht.
Bericht zu den Postulaten 2023/587 und 2023/705 bezüglich Stellenmonitoring
Der Regierungsrat wurde mit den Postulaten 2023/587 und 2023/705 aufgefordert, sicherzustellen, dass bei neuen Aufgaben mit neuen Personalstellen die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden Zudem wurde er gebeten, ein Stellenmonitoring einzuführen, das in der Personalkommission und in der Finanzkommission halbjährlich traktandiert und beraten wird.
Der Regierungsrat hält in seinem Bericht fest, dass bei der Schaffung neuer Stellen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Prozesse so gestaltet sind, dass mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) eine zuverlässige Planungsgrundlage geschaffen wird. Neue Stellen gelten nicht unweigerlich als neue Ausgaben. Die rechtliche Qualifikation zusätzlicher Stellen (neu oder gebunden) wird neu bereits im AFP ersichtlich werden und auch gegenüber der Finanzkommission offengelegt.
Bericht zum Postulat 2024/132: «Kostenbremse-Initiative – Gesundheitsversorgung in BL gesichert?»
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat die Antwort auf die Interpellation 2024/132 «Kostenbremse-Initiative – Gesundheitsversorgung in BL gesichert?» Er geht dabei unter anderem auf die Frage ein, ob eine Annahme zu Rationierungen und einer Zweiklassenmedizin im Kanton Basel-Landschaft führen könnte.
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2023 der Psychiatrie Baselland (PBL)
Der Regierungsrat genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2023 der Psychiatrie Baselland und leitet diese an den Landrat zur Kenntnisnahme weiter.
Stadt Liestal, Hochwasserschutz Orisbach: Ausgabenbewilligung für die Realisierung
Der Orisbach ist in Liestal stark verbaut und stellt bei Überschwemmungen eine mittlere Gefährdung dar. Die Ausgabenbewilligung gewährleistet den Hochwasserschutz und die ökologische Aufwertung des Bachs. Das Projekt berücksichtigt die drei wichtigsten Aspekte: Schutz der Bevölkerung, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024 / Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)
Der Regierungsrat befürwortet viele der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen. Er verlangt aber beim neuen Sozialversicherungsschutz und der Projekte regionale Biodiversität und Landschaftsqualität eine wesentlich einfachere Umsetzung sowie beim Nährstoffmanagement eine Beschränkung auf den effektiven gesetzlichen Auftrag.
Stellungnahme an den Bund: Totalrevision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht
Das Verwaltungsstrafrecht soll revidiert und weiterhin in einem Spezialgesetz geregelt werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Bestimmungen nicht ins Strafgesetzbuch(StGB) und in die Strafprozessordnung (StPO) zu überführen. Mit einer Totalrevision des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes soll das Verwaltungsstrafverfahren in weiten Teilen der StPO angeglichen werden. Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Revision ab. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Vorlage mit einer Angleichung des Verwaltungsstrafrechts an die Strafprozessordnung sieht keine Auseinandersetzung mit den negativen Aspekten der StPO-Einführung vor. Die Einführung der Schweizerischen StPO im Jahr 2011 hatte eine erhebliche Verkomplizierung der Strafverfahren zur Folge. Dies hatte einen Mehraufwand von rund 10 Prozent zur Folge.
Stellungnahme an den Bund: Klimaschutz-Verordnung
Der Regierungsrat begrüsst die Klimaschutz-Verordnung. Diese konkretisiert die im Klimaschutz-Gesetz gesteckten Ziele und Massnahmen. Der Regierungsrat schlägt unter anderem vor, die Vorgaben für natürliche und technische Speicher zum Ausgleich von schwer vermeidbaren Treibhausgasemissionen zu präzisieren. Ausserdem möchte er für den Landwirtschafts- und Abfallsektor verbindliche Ziele definiert haben.