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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Landratsvorlagen (Link)
Schweizerische Rheinhäfen – Genehmigung Jahresbericht und Jahresrechnung 2023
Der Regierungsrat hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2023 der Schweizerischen Rheinhäfen genehmigt und leitet diese zur Kenntnisnahme an den Landrat weiter.
Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2023 der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) sowie Monitoring gemäss Stossrichtung Eigentümerstrategie
Der Regierungsrat hat als Aufsichtsorgan den Geschäfts- und den Nachhaltigkeitsbericht der BLKB genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Landrat weitergeleitet. Gemäss Stossrichtung der Eigentümerstrategie der BLKB hat er im Rahmen des jährlichen Monitorings entschieden, dass an der Stossrichtung und an der Eigentümerstrategie festgehalten wird. Die Eigentümerstrategie unterliegt spätestens im Winter/Frühling 2024/25 einer vierjährlichen Standardüberprüfung gemäss dem Gesetz über die Beteiligungen. Diese Gelegenheit wird genutzt, um die Zielvorgaben zu überprüfen und allfällig zu ergänzen oder anzupassen.
Berichte zur Motion: 2021/627 «Vergütung von eigenproduzierter Energie durch den Netzbetreiber», zum Postulat: 2022/511 «Schaffung investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen» und zum Postulat: 2021/144 «Solarenergie – Vergütungstarife harmonisieren», Sammelvorlage
Der Regierungsrat erklärt, dass sich die Einspeisevergütung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) nach Bundesrecht richtet. Das neue Stromgesetz würde die Rahmenbedingungen für die PV mehrheitlich weiter verbessern und die durch den starken Zubau nötige Marktintegration stärken. Die zentralen Anliegen der hängigen Vorstösse sind durch die Anpassungen auf Bundesebene erfüllt. Das Bundesrecht regelt die minimale Einspeisevergütung nach Ansicht des Regierungsrats abschliessend. Als Grundlage für spätere Entscheidungen baut er derzeit ein «Quartalsreporting Photovoltaik» auf. Auf dieser Basis kann er beobachten, wie sich die Gesetzesänderungen auf Bundesebene auswirken, bevor der Kanton über weitere Massnahmen entscheidet.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen
Mit der Revision der Zivilprozessordnung wurde im Bereich des Zivilprozessrechts neu eine Zustellfiktion eingefügt. Demnach gilt die gewöhnliche Post, die an einem Samstag, einem Sonntag oder einem Feiertag überbracht wird, rechtlich erst am folgenden Werktag als zugestellt. Die Empfängerinnen und Empfänger haben somit mindestens einen Werktag Zeit, um die Sendung zur Kenntnis zu nehmen, bevor die Frist zu laufen beginnt.
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage soll diese Zustellfiktion auf alle anderen Erlasse übertragen werden, die Regelungen zur Fristenberechnung enthalten. Damit gelten künftig in der ganzen Rechtsordnung des Bundes dieselben Regeln für die Zustellung von fristsetzenden Sendungen. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Gesetzesrevision, wie er dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in seiner Vernehmlassungsantwort mitteilt.
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk
In einer Strommangellage ist die Kontingentierung der Grossverbraucher eine wichtige Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Verbrauchsstätten, die der Aufrechterhaltung des Festnetzes und des Mobilfunks dienen, sollen von der Kontingentierung ausgenommen werden können. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnung, wie er dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in seiner Vernehmlassungsantwort mitteilt. Er verlangt, dass der Bund die Erreichbarkeit der Notrufzentralen auf jeden Fall sicherstellt.