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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassung (Link)
Konsultation der politischen Parteien betreffend Wahlvorbereitungsgremium für vom Landrat vorzunehmende Wahlen von Richterinnen und Richtern
Gemäss der am 16. Juni 2022 überwiesenen Motion (2021/445) soll die gesetzliche Grundlage für ein Wahlvorbereitungsgremium geschaffen werden. Dieses Wahlvorbereitungsgremium soll neu antretende Kandidatinnen und Kandidaten bei vom Landrat vorzunehmenden Richterwahlen einer Vorprüfung unterziehen und dem Landrat eine Wahlempfehlung aussprechen. Der Regierungsrat schlägt vor, diese Aufgabe einer neuen ständigen Kommission des Landrats zu übertragen, der Wahlvorbereitungskommission. Dafür sind die gesetzlichen Grundlagen in der Geschäftsordnung des Landrats zu schaffen. Als Varianten könnten auch die Justiz- und Sicherheitskommission oder die Personalkommission des Landrats diese Aufgabe der Wahlvorbereitungskommission zusätzlich zu ihren bestehenden Aufgaben übernehmen. Die politischen Parteien werden deshalb vorab konsultiert, damit sie mitteilen können, welche dieser drei Varianten sie bevorzugen.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2024/82: «Unnötige Bauvorschriften behindern zeitgemässes Bauen»
Der Regierungsrat anerkennt die Notwendigkeit, Bauvorschriften laufend den technologischen Veränderungen anzupassen, um das Ziel der inneren Verdichtung zu erreichen. Allerdings müssen beispielsweise Sicherheitsvorschriften oder Anforderungen an die Wohnhygiene beachtet werden. Der Regierungsrat lehnt eine Bevorzugung von «Tiny Houses» ab, da diese im Verhältnis zur Wohnfläche viel Grundfläche beanspruchen.
Beantwortung der Interpellation 2024/145: «Wegleitung Unterschutzstellung: Ist das Vorgehen noch aktuell?»
Der Regierungsrat erläutert, dass seit dem 1. Juli 2018 das geänderte Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz (DHG) in Kraft ist. Dieses umfasst auch eine Änderung von Paragraf 8. Die dort erwähnte Einwilligung der Eigentümerschaft zur Unterschutzstellung wird weiterhin umgesetzt, ist aber keine zwingend zu erfüllende Voraussetzung aufgrund des Bundesgerichtsentscheids (BGE 147 I 308, E. 7.5.1) vom 1. April 2021.
Beantwortung der Interpellation 2024/44: «Beteiligungspflicht von interessierten Organisationen an der Velowegnetzplanung»
Der Regierungsrat erläutert bestehende Formen, um Gemeinden und interessierte Organisationen in der Radroutennetzplanung einzubeziehen. Diese Praxis kann bei Bedarf weiterentwickelt werden.
Landratsvorlagen (Link)
Wahl von zwei Mitgliedern des Landrats in den Beirat der BLT
Der Regierungsrat ersucht den Landrat, bis am 31. Juli 2024 zwei neue Mitglieder in den Beirat der Baselland Transport AG (BLT) für die Amtsperiode 2024 bis 2028 zu wählen. Die Amtsperiode der bisherigen Vertreter läuft Ende Juni 2024 aus.
Bericht zum Postulat 2021/738: «Kantonale Brückenleistung 60plus – statt Gang aufs Sozialamt»
Der Regierungsrat hat das Anliegen des Postulats geprüft und beurteilt eine Brückenleistung auf Kantonsebene in Ergänzung zu den Überbrückungsleistungen des Bundes als nicht zielführend. Er sieht auf kantonaler Ebene aktuell keinen Handlungsbedarf. Sollte sich erweisen, dass die mittel- und langfristige Wirksamkeit der Überbrückungsleistungen ungenügend ist, müssten nach Ansicht des Regierungsrats auf Bundesebene die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen. Er schliesst sich im Wesentlichen der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz an. Betreffend Effizienzverpflichtungen der Stromlieferanten (Art. 46b Energiegesetz; Art. 51b-e Energieverordnung) regt er an, die Gemeinden und Kantone bei den «Standardisierten Massnahmen» ebenfalls als Verbraucher zu berücksichtigen.
Stellungnahme an den Bund: Revision von Verordnungen im Tierschutzbereich
Der Regierungsrat begrüsst die geplanten Änderungen der Tierseuchenverordnung im Wesentlichen. In Zusammenhang mit den Regelungen zur Umsetzung des Konzeptes BVD-Freiheit (Bovine Virus Diarrhoe, Rinderseuche) wird jedoch darauf hingewiesen, dass beim Tierverkehr aus nicht BVD freien Tierhaltungen die trächtigen Tiere ebenfalls zu berücksichtigen sind. Auch die Deregulierung der Vorschriften für Viehhandelsunternehmen werden gegrüsst. In diesem Zusammenhang betont der Regierungsrat die Notwendigkeit geeigneter Massnahmen bei Widerhandlungen.
Stellungnahme an den Bund: Anpassung der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung
Die Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» des Kantons Tessin verlangt, dass Lastwagen und Busse, die nicht über gewisse Assistenzsysteme (z. B. elektronisches Fahrdynamikregelsystem, Notbremsassistenzsystem, Spurhaltewarnsystem) verfügen, die Transitstrassen in den Schweizer Alpen nicht befahren dürfen. Für die Umsetzung der Standesinitiative sind neue Signale für Lastwagen und Busse nötig. Die Signalisationsverordnung und die Strassenverkehrskontrollverordnung sollen entsprechend geändert werden. Der Regierungsrat verzichtet mangels Betroffenheit (keine Alpentransitstrassen im Kanton) auf eine Stellungnahme.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Zivildienstgesetzes
Mit sechs Massnahmen will der Bundesrat Zulassungsgesuche zum Zivildienst aus zweckfremden Motiven verhindern. Damit soll die verfassungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst (Zivildienst) besteht. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision grundsätzlich.
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren
Am 1. Januar 2025 tritt die revidierte Zivilprozessordnung in Kraft. Sie ermöglicht den Gerichten, künftig in Zivilprozessen Video- und ausnahmsweise Telefonkonferenzen einzusetzen. Die technischen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sollen in einer Verordnung geregelt werden. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision und regt wenige Anpassungen an.
Stellungnahme an den Bund: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
Ab 2031 soll die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auch für elektrisch angetriebene Lastwagen gelten. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass die LSVA weiterhin die durch den Schwerverkehr verursachten Kosten deckt und der Gütertransport per Bahn gefördert wird. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision. In der Ausgestaltung der Detailbestimmungen macht er einzelne Änderungsvorschläge.
Stellungnahme an den Bund: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
Die Hamas soll in der Schweiz verboten werden. Das Verbot schliesst auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen ein, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Der Regierungsrat befürwortet das vorgeschlagene Verbot. Er regt aber an, dass die Strafverfolgung in die Zuständigkeit des Bundes und nicht in die Zuständigkeit der Kantone fallen solle.