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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassung (Link)
Motion 2023/206: «Berücksichtigung Gesamtausgabe auch im Zusammenhang mit fakultativem Referendum» – Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes
Der Regierungsrat schickt die Landratsvorlage zur Motion 2023/206 in die Vernehmlassung. Er beantragt dem Landrat eine Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, SGS 310). Damit das Stimmvolk nicht über geringfügige Frankenbeträge abstimmen muss, schlägt der Regierungsrat vor, hierfür dieselben Schwellenwerte einzuführen, wie für die erstmalige Bewilligung von Ausgaben gelten. Somit würden bei einmaligen Ausgaben Erhöhungen um eine Million Franken, bei wiederkehrenden Ausgaben Erhöhungen um 200'000 Franken pro Jahr dem fakultativen Referendum unterstehen.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2024/73: «Unterstützung eines EU Knebelvertrages; Was ist mit den Kantonsregierungen im Allgemeinen und der Baselbieter Regierung im Besondern los?»
Der Regierungsrat beantwortet verschiedene Fragen zu den Eckwerten des Verhandlungsmandats zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Er weist insbesondere darauf hin, dass der schweizerische Gesetzgeber (Exekutive, Parlament und das Volk) bei jeder Übernahme von Weiterentwicklungen ins schweizerische Recht das letzte Wort hat.
Beantwortung der Interpellation 2024/172: «Voraussetzungen für Prämienverbilligungen bei Eltern im Ausland»
Der Interpellant stellt fest, dass gemäss Formular für Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung für junge erwachsene Personen in Ausbildung verschiedene Beilagen zusammen mit dem Gesuch eingereicht werden müssen. Von dieser Nachweispflicht seien aber Gesuchstellende befreit, deren Eltern im Ausland leben. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern von jungen Erwachsenen werden nur bei jungen Erwachsenen in Erstausbildung geprüft, deren Eltern eine Ausbildungszulage erhalten. Die Nicht-Berücksichtigung des Einkommens der Eltern kommt nur in jenen Fällen zur Anwendung, bei denen die Eltern nicht verheiratet sind und ein Elternteil im Ausland lebt. Leben beide Elternteile im Ausland, ist der junge Erwachsene nicht von dieser Regelung betroffen, da die Eltern keine schweizerische Ausbildungszulage erhalten. Sind die Eltern verheiratet, aber ein Elternteil lebt im Ausland, so enthält die Steuererklärung die Einkommenssituation beider Elternteile. In diesen Fällen wird die Einkommenssituation ganz normal geprüft. Der Regierungsrat ist daher der Auffassung, dass diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist.
Beantwortung der Interpellation 2024/78: «Denkmal und Heimatschutzkommission – Zusammensetzung»
Der Regierungsrat bekräftigt, dass bei freiwerdenden Stellen auch künftig mindestens drei Mitglieder der regierungsrätlichen Denkmal- und Heimatschutzkommission praktisch tätige Berufsleute aus der Baubranche sein sollen.
Landratsvorlagen (Link)
Geschäftsbericht 2023 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung: Genehmigung und Vorlage zur Kenntnisnahme durch den Landrat
Der Regierungsrat hat als Aufsichtsorgan den Geschäftsbericht 2023 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Landrat weitergeleitet.
Geschäftsbericht 2023 der Basellandschaftlichen Pensionskasse – Genehmigung und Vorlage zur Kenntnisnahme durch den Landrat
Der Regierungsrat hat als Aufsichtsorgan den Geschäftsbericht der Basellandschaftlichen Pensionskasse (blpk) genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Landrat weitergeleitet.
Bericht zum Postulat 2021/410: «Behindertengleichstellung leben – Demokratie stärken»
Der Regierungsrat erläutert, dass er das Grundanliegen einer Aufhebung der kantonalen Stimmrechtsausschlüsse für dauerhaft urteilsunfähige Personen teilt. Die im Bericht behandelten Fragen werden aktuell auch auf Bundesebene diskutiert. Das Stimmrecht sollte aus Sicht des Regierungsrats auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene einheitlich gehandhabt werden. Entsprechend möchte der Regierungsrat dem Landrat eine Anpassung der Kantonsverfassung wie auch des Gesetzes über die politischen Rechte erst vorlegen, wenn über das weitere Vorgehen auf Bundesebene Klarheit besteht.