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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2024/93: «Mietkosten bei Sozialhilfebeziehenden»
Der Regierungsrat zeigt in seiner Beantwortung die kantonalen und kommunalen Kompetenzen im Bereich der Mietzinsgrenzwerte in der Sozialhilfe auf. Zudem präsentiert er die konkreten Mietzinsgrenzwerte der Gemeinden im Anhang der Beantwortung.
Beantwortung der Interpellation 2024/80: «Entschädigung für Gewerbetreibende wegen Baustellen II»
Der Regierungsrat erläutert, dass in den vergangenen fünf Jahren 13 Entschädigungsgesuche eingereicht wurden. Vier Gesuche beinhalteten konkrete finanzielle Forderungen. Nach Prüfung der Gesuche wurde auf zwei Forderungen zumindest teilweise eingetreten. Der Hauptgrund der Ablehnung war, dass die baustellenbedingten Auswirkungen in ihrer Art, Stärke und Dauer nicht aussergewöhnlich (übermässig) waren.
Beantwortung der Interpellation 2024/186: «Wann wird Radicant rentabel?»
Der Regierungsrat erläutert in seiner Antwort, dass die strategischen Entscheidungen betreffend radicant im Verantwortungsbereich des Bankrats liegen. Die für radicant geplante Investitionssumme ist in Teilfinanzierungsschritte unterteilt. Seitens Basellandschaftlicher Kantonalbank geht man davon aus, dass der Break-Even fünf Jahre nach Markteintritt, das heisst 2027/28, erreicht wird.
Beantwortung der Interpellation 2024/174: «Zinsen Sparkonto radicant vs. BLKB»
Der Regierungsrat erläutert in seiner Antwort, dass die Basellandschaftlichen Kantonalbank, BLKB, und die radicant zwei eigenständige Banken mit unterschiedlicher Ausrichtung und unterschiedlichem Leistungsangebot sind. Beide Banken bewegen sich unabhängig voneinander in den jeweiligen Zielmärkten, die sich klar unterscheiden. radicant ist eine operativ eigenständige Tochtergesellschaft innerhalb der BLKB-Finanzgruppe mit einer eigenen Banklizenz. Sie bestimmt daher auch eigenständig ihre Zinspolitik zur Erreichung ihrer Ziele.
Beantwortung der Interpellation 2024/184: «BLKB-Performance ohne Einfluss auf Entlöhnung?»
Der Regierungsrat erläutert in seiner Antwort, dass die Vergütungspolitik der Basellandschaftlichen Kantonalbank, BLKB, marktgerecht und verantwortungsbewusst gehandhabt wird. Die BLKB hat sich auch im vergangenen Jahr positiv entwickelt. Die Ausschüttung an den Kanton konnte für das Geschäftsjahr 2023 der BLKB von 56 auf 64 Millionen Franken erhöht werden.
Landratsvorlagen (Link)
Einführung des kantonalen Doppelproporzes im Kanton Basel-Landschaft – Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte
Auslöser für die vorliegende Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte bildet die Vorlage Nr. 2019/733 der Geschäftsleitung des Landrats. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen die Bestimmungen insbesondere mit Blick auf die Landratswahlen revidiert werden. Dabei ist am Proporzwahlverfahren mit den bestehenden Wahlkreisen als Garanten einer starken lokalen Verankerung der Landrätinnen und Landräte festzuhalten, allerdings unter Aufhebung der Wahlregionen.
Ferner ist vorgesehen, dass die «6-Sitze-Garantie» für die einzelnen Wahlkreise aufgehoben wird. Jeder Wahlkreis soll neu vorab mindestens ein Mandat erhalten; die verbleibenden Mandate werden anschliessend nach dem Nationalratsproporz auf die Wahlkreise verteilt (ohne den ersten «Vorab-Sitz» zu berücksichtigen). Als neues Wahlmodell wird der kantonsweite Doppelproporz (doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung; «doppelter Pukelsheim») vorgeschlagen, welcher erstmals für die Gesamterneuerungswahlen des Landrats im 2027 zur Anwendung kommen soll. Zuvor wird das revidierte Wahlrecht den Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung unterbreitet werden. Nachdem der Gesetzesentwurf in der kantonalen Vernehmlassung war, hat der Regierungsrat die Vorlage nun an den Landrat überwiesen.
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) – Genehmigung Jahresrechnung 2023
Der Regierungsrat hat die Jahresrechnung 2023 des Universitäts-Kinderspitals beider Basel genehmigt und diese an den Landrat zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Bericht zum Postulat 2023/330: «Anpassungs- und Vereinheitlichungsbedarf bei Regelungen zur Revision von Organisationen mit öffentlichen Aufgaben»
Der Regierungsrat nimmt Stellung zum Postulat 2023/330, welches eine Übersicht und Beurteilung der Regelungen zur Revision von kantonsnahen Organisationen mit öffentlichen Aufgaben verlangt. Im Rahmen des Postulats wird auch die Rolle der Finanzkontrolle als Revisionsstelle bei einzelnen kantonsnahmen Organisationen mit öffentlichen Aufgaben beleuchtet und es werden diesbezügliche Anpassungen vorgeschlagen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Gesetzesentwurf zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme das geplante Engagement des Bundes zugunsten der Familien, insbesondere, weil dadurch die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Er sieht den Bund jedoch finanziell stärker in der Mitverantwortung und fordert eine faire, politisch mehrheitsfähige Aufteilung der Kosten.
Stellungnahme an den Bund: Konzept Transitplätze
Der Regierungsrat anerkennt einen Bedarf an Transitplätzen für Fahrende aus dem Ausland. Zum konkreten Bedarfsnachweis und den darin vorgeschlagenen Massnahmen beantragt der Regierungsrat jedoch gewisse Präzisierungen sowie eine bessere Abstimmung.