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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2024/171: «Initiativen: mit Finanzierungsvorschlägen»
Der Regierungsrat hält in seiner Interpellationsantwort fest, dass eine Regelung, wonach Initiativen einen Finanzierungsvorschlag enthalten müssen, die Anforderungen für die Einreichung einer Initiative stark erhöhen und dadurch das verfassungsrechtlich verankerte Initiativrecht bedeutend einschränken beziehungsweise den Grundgedanken des Initiativrechts weitestgehend unterlaufen würden. Ferner zeigt der Regierungsrat auf, wie sich die Berechnungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen einer Initiative gestalten und weshalb sich die Einreichung eines adäquaten Finanzierungsvorschlags für die Initiantinnen und Initianten äusserst schwierig erweisen würde. Bei dieser Ausgangslage wäre im Übrigen auch die Verankerung einer Kann-Bestimmung nicht zielführend. Schliesslich muss gemäss den Bundesvorgaben das Initiativrecht bezüglich der Totalrevision der Kantonsverfassung gewährleistet sein.
Beantwortung der Interpellation 2024/79: «Meinungsbildungsrecht»
Den Gemeinden wird im Zusammenhang mit der Aushangdauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten bei kommunalen Wahlen und Abstimmungen ein grosser Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung eingeräumt. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein bedingter Anspruch auf Bewilligung von gesteigertem Gemeingebrauch besteht, wenn er für die Ausübung von Freiheitsrechten auf öffentlichem Grund erforderlich ist. Um dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügend Rechnung zu tragen, können Auflagen und Bedingungen angebracht sein. Dabei ist das richtige Mass an Einschränkungen aus Sicherheitsaspekten sowie der Wahrung des Orts- und Landschaftsbilds einerseits und der Grundrechtsausübung andererseits zu finden. Der kantonale Gesetzgeber hat im Übrigen für eidgenössische sowie kantonale Wahlen und Abstimmungen die Plakatierung zugelassen.
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 2024/92: «Teuerung bei Sozialleistungen»
Der Regierungsrat zeigt in seiner Antwort auf, inwiefern verschiedene bedarfsabhängige Sozialleistungen seit Anfang des Jahres 2022 an die Teuerung angepasst wurden. Er nimmt Bezug auf die individuelle Prämienverbilligung, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, die Alimentenbevorschussung, die Ausbildungsbeiträge, die Sozialhilfe und die Mietzinsbeiträge.
Landratsvorlagen (Link)
6,52 Millionen Franken für «Waldpflege im Klimawandel»
Der Regierungsrat überweist dem Landrat eine Vorlage (Ausgabenbewilligung) zur Finanzierung der Periode 2025 bis 2028 des Programms «Waldpflege im Klimawandel». Beantragt werden damit Mittel im Umfang von insgesamt 6,52 Millionen Franken für Beiträge an Waldpflegemassnahmen mit dem Ziel, die Wälder im Kanton für die klimatisch veränderten Rahmenbedingungen vorzubereiten und anzupassen.
Jahresbericht 2023 des Flughafens Basel-Mulhouse
Der Regierungsrat hat die Landratsvorlage bezüglich Jahresbericht des Flughafens Basel-Mulhouse 2023 (EuroAirport, Basel-Mulhouse-Freiburg) beschlossen an den Landrat zur Beratung weitergeleitet.
Berichterstattung 2023 der Universität Basel
Der Regierungsrat hat gemäss den Bestimmungen des Universitätsvertrags den Jahresbericht sowie den Leistungsbericht 2023 der Universität Basel zur Kenntnis genommen und seinen diesbezüglichen Bericht an den Landrat verabschiedet. Das zweite Berichtsjahr der Leistungsperiode 2022 bis 2025 verlief gemäss der strategischen Planung und den Vorgaben des Leistungsauftrags erfolgreich.
Berichterstattung 2023 der Fachhochschule Nordwestschweiz
Der Regierungsrat hat die Berichterstattung der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) zum dritten Jahr der Leistungsauftragsperiode 2021 bis 2024 genehmigt und dem Landrat zur Beratung weitergeleitet. Die von der FHNW ergriffenen Massnahmen zur Entwicklung der Studierendenzahlen waren erfolgreich: die Neueintritte nahmen um rund elf Prozent zu und übertrafen die Erwartungen deutlich.
Bericht zum Postulat 2022/649: «Ausbildungsbeiträge an CH-Durchschnitt anpassen»
Der Regierungsrat hat Verständnis für das Anliegen des Postulats. Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation musste er aber die angekündigte Anpassung auf Verordnungsebene sistieren. Er beabsichtigt, die gewünschte Möglichkeit der elektronischen Gesuchstellung im November 2024 einzuführen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Stromversorgungsgesetzes
Der Regierungsrat begrüsst die Absicht, den mit Notrecht geschaffenen Schutzschirm für systemrelevante Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft durch neue Instrumente im geordneten Gesetzgebungsverfahren abzulösen. Er fordert indes eine umfassende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Der Fokus sei auf die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Vorgaben an das Business Continuity Management zu legen. Der Regierungsrat schliesst sich damit vollumfänglich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren an.
Stellungnahme an den Bund: Abkommen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien
Der Regierungsrat stimmt dem Abkommen zu. Es ermöglicht den drei Staaten, bei Ausrufung des Notfalls und nach Ergreifung sämtlicher im Inland möglichen Massnahmen bei den beiden anderen Vertragsstaaten um Solidarität zur Versorgung der geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden zu ersuchen. Die Massnahmen tragen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit geschützter Kunden in einer Energiemangellage bei.