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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Petition zum Erhalt der Büchelburg in Zunzgen
Der Regierungsrat hat das Schreiben des Gemeinderats von Zunzgen zur Petition für den Erhalt der Büchelburg und die Bitte um Unterstützung zur Kenntnis genommen und beantwortet. Er hat auf die Durchführung eines ordentlichen Bewilligungsverfahrens verwiesen. So können sich alle Beteiligten einbringen und die Situation kann rechtlich und fachlich beurteilt werden.
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2024/518: «Wohnen im Alter»
Der Regierungsrat weist in seiner Antwort auf die Pflicht für die Gemeinden und Versorgungsregionen hin, gemäss Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG; SGS 941) die Planung und Sicherstellung der Versorgung der Baselbieter Bevölkerung mit Angeboten zur Betreuung und Pflege vorzunehmen, wo das betreute Wohnen respektive Wohnen mit Dienstleistungen dazugehört. Der Kanton Basel-Landschaft hat bereits in den Jahren 2018 bis 2021 Fördergelder im Sinne des Verpflichtungskredits zur Umsetzung von § 31 APG in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken an innovative Projekte zum betreuten Wohnen (Wohnen mit Dienstleistungen) und der integrierten Versorgung ausbezahlt. Für den Zeitraum von 2024 bis 2027 stehen erneut 1,5 Millionen Franken an Fördergeldern zur Verfügung. Dies im Sinne einer Anschubfinanzierung.
Beantwortung der Interpellation 2024/519: «Hospital@home: Ein problematisches Konzept?»
Der Regierungsrat ordnet in seiner Interpellationsantwort die Aussage des Bundesrats zur Umsetzung von Hospital-at-Home-Konzepten in den rechtlichen Kontext ein. Der Regierungsrat erachtet das Konzept grundsätzlich als Chance zur kosten- und qualitätsbewussten Weiterentwicklung des bestehenden Versorgungsangebots im Kanton Basel-Landschaft und unterstützt deshalb ein entsprechendes Pilotprojekt der Klinik Arlesheim. Das Pilotprojekt erlaubt eine akutmedizinische Versorgung von ausgewählten Patientinnen und Patienten im gewohnten Umfeld zu Hause.
Beantwortung der Interpellation 2024/319: «Potential zusätzlicher Einnahmen auf heute unbebauten oder unternutzten Grundstücken im Kantonsbesitz»
Der Regierungsrat hält fest, dass der Grundsatz der «Förderung der Standortqualität durch aktives Areal- und Immobilienmanagement» unter anderem dem Ziel dient, die eigene Infrastruktur im Verwaltungsvermögen zu erhalten. Damit sichert der Kanton die Erfüllung der staatlichen Aufgaben. Gerade hierfür ist es unabdingbar, Grundstücke in Zonen für öffentliche Werke und Anlagen im Portfolio zu halten.
Beantwortung der Interpellation 2024/447: «Anpassungen der Altlastenverordnung»
Der Regierungsrat legt dar, dass die wenigen Sonderfälle in Abstimmung mit dem Bundesamt für Umwelt mit Ausnahmebewilligungen hätten geregelt werden können. Aus diesem Grund sieht der Regierungsrat keinen zwingenden Anlass für die Anpassung der Altlastenverordnung. Ausserdem kann die Änderung zu Konflikten mit anderen umweltrechtlichen Gesetzgebungen führen und der Vorgabe einer zeitlichen Befristung der Altlastenbearbeitung in der Schweiz entgegenwirken.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Ausgabenbewilligung für den Bau des Mischwasserbeckens Au in Münchenstein
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von 6,56 Millionen Franken für den Bau des Mischwasserbeckens Au in Münchenstein. Mit diesem Becken kann der bei Regenbeginn anfallende Schmutzstoss aufgefangen werden. Nach Regenende wird das Becken in die Kläranlage entleert.
Teilrevision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
Aufgrund der Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung auf den 1.1.2025 wurde der Anpassungsbedarf des kantonalen Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung überprüft. Die daraus resultierenden Änderungen sowie weitere Anpassungen aus der heutigen Gerichtspraxis sollen ins kantonale Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung aufgenommen werden.
Bericht zum Postulat 2021/264: «E-Collecting» sowie zum Postulat 2021/334: «Einführung eines E-Collecting-Systems auf kantonaler Ebene»
Der Regierungsrat hält in seinem Bericht fest, dass er die Einführung von digitalen Partizipationsformen wie E-Collecting grundsätzlich unterstützt. Damit eine Umsetzung erfolgen kann, müssten zuerst die notwendigen Rahmenbedingungen (wie etwa ein kantonales Stimmregister sowie eine E-Collecting-Plattform) für die elektronische Unterzeichnung von Volksinitiativen sowie Referenden in kantonalen Angelegenheiten geschaffen werden. E Collecting wird je nach Ausgestaltung zu neuen Herausforderungen sowie zu einer Anpassung der Prozesse und der rechtlichen Bestimmungen führen. Im Übrigen ist eine enge Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und/oder Gemeinden sowie anderen relevanten Akteurinnen und Akteuren wünschenswert, um Synergien zu nutzen.
Bericht zum Postulat 2021/650: «Transparenz über verwendetes Material in Bauprojekten»
Der Regierungsrat hält fest, dass das Hochbauamt bei seinen Projekten eine verantwortungsvolle und nachhaltige Materialwahl sicherstellt. Die Methoden und Prozesse werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Es besteht kein Zusatznutzen, die Materialwahl bzw. die Materialverwendung einem politischen Entscheidungsprozess zu unterwerfen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 2021/650 «Transparenz über verwendetes Material in Bauprojekten» abzuschreiben.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» 22.441 n. Pa. Iv. Bregy
Der Regierungsrat unterstützt die Parlamentarische Initiative «Moderner Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen». Er weist jedoch darauf hin, dass spezifische Sonderheiten des Schweizerischen Rechts wie die Direktzahlungsverordnung, lebensmittelrechtliche Vorgaben betreffend Rückständen von Wirkstoffen im Trinkwasser oder die Vereinbarkeit mit Massnahmen aus dem «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» nicht negiert werden dürfen.
Stellungnahme an den Bund: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads
Der Regierungsrat hält fest, dass Solidarbürgschaften des Bundes zugunsten von Investitionen im Autoverlad grundsätzlich möglich sein sollen. Sofern diese Bürgschaften nicht dazu führen, dass der bestehende Kredit für Solidarbürgschaften in Investitionen des regionalen Personenverkehrs überschritten wird. Wenn das gewährleistet ist, hat der Regierungsrat keine Einwände gegen die Gewährung von Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads.