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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2024/320: der SP-Fraktion «Potenzial zusätzlicher Einnahmen durch Neubewertung der Grundstücke»
Die steuerliche Bewertung der im Kanton gelegenen Liegenschaften ist zwar sehr moderat. Hier gehört der Kanton Basel-Landschaft durchaus zu den attraktiveren Kantonen. Der Kanton gehört aber insgesamt bei der Vermögensbesteuerung – trotz der Vermögenssteuerreform I – im direkten Vergleich mit seinen Nachbarkantonen und der übrigen Schweiz immer noch nicht zu den durchwegs attraktiven Kantonen. Eine gezielte Steuererhöhung würde grossen Schaden anrichten und einen nachhaltigen Standortnachteil des Kantons mit sich bringen. In der Abstimmung vom 27. November 2022 hat die Baselbieter Stimmbevölkerung der Vermögenssteuerreform I mit 62,6 Prozent Ja-Stimmen überaus deutlich zugestimmt. Eine Steuererhöhung bzw. Rückgängigmachung der Vermögenssteuerreform I würde dieses klare Votum der Stimmbevölkerung missachten. Der Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 sieht zudem ein jährliches Wachstum der Steuererträge vor, das bis im Jahr 2028 zu einer Zunahme um 207,2 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2025 führen soll.
Beantwortung der Interpellation 2025/52: «Dekret zum Energiegesetz: Praxisanwendung seit dem 1.10.2024»
Der Regierungsrat stellt fest, dass seit Inkrafttreten des Dekrets zum Energiesetz keine Baugesuche für Neubauten eingereicht worden sind, in denen ursprünglich fossile Heizungen vorgesehen gewesen wären. Ebenso wenig mussten Ausnahmen infolge unverhältnismässiger Härte gewährt werden. Einzelheiten zu den Ausnahmetatbeständen sind in der Vollzugshilfe „EN3 Heizung und Warmwasser“ festgehalten. Der Landrat hat die entsprechenden Bestimmungen offen formuliert. Die Beurteilung der Zumutbarkeit erfolgt im Einzelfall, beispielsweise aufgrund einer Tragbarkeitsrechnung oder des Alters der Eigentümerschaft in Kombination mit der zeitlichen Perspektiven, die der Eigentümerschaft im betreffenden Objekt verbleibt.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Revision Ergänzungsleistungsgesetz an den Landrat überwiesen
Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes an den Landrat überwiesen. Der Vermögensverzehr bei den Ergänzungsleistungen (EL) soll wie in der grossen Mehrheit der anderen Kantone auf 20 Prozent erhöht werden. Dieser sogenannte Vermögensverzehr beträgt heute bei AHV-Beziehenden 10 Prozent und bei IV-Beziehenden 6,7 Prozent des Vermögens, das den Freibetrag von 30'000 Franken bei Alleinstehenden und 50'000 Franken bei Ehepaaren übersteigt. Zusätzlich besteht ein Freibetrag von 300'000 Franken für selbstgenutztes Wohneigentum. Dadurch steigen die anrechenbaren Einnahmen der EL-Beziehenden. EL-Beziehende, die in einem Heim Leben und über ein Vermögen unter dem Freibetrag verfügen, und sämtliche EL-Beziehende, die zu Hause wohnen, sind von dieser Teilrevision nicht betroffen.
Bericht zum Postulat 2021/531: Holzbaustrategie Basel-Landschaft
Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass agiles Handeln einer eher starren Holzbaustrategie vorzuziehen ist. Bei Neubauten, Erweiterungen und Sanierungen soll die Verwendung von regionalem Holz grundsätzlich geprüft werden und Holz zum Einsatz kommen, wenn das ökonomisch, ökologisch und bautechnisch von Vorteil ist. Bei Ausschreibungen und Wettbewerben wird, wenn immer möglich, eine Variante in Holz begrüsst.