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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2021/326: «Uneingeschränktes Wahrnehmen der Covid-19-Impftermine für Kantonsangestellte»
Der Arbeitgeber Basel-Landschaft unterstützt die Covid-19-Impfaktion und ermöglicht impfwilligen Mitarbeitenden, die innerhalb der Arbeitszeiten angesetzten Impftermine wahrzunehmen. In diesem Fall besteht gestützt auf § 17 Absatz 2 der Verordnung zur Arbeitszeit die Möglichkeit, eine Stunde als Arbeitszeit anzurechnen.
Beantwortung der Interpellation 2021/324: «Revision der Einkommens- und Vermögenssteuern»
Der Regierungsrat beantwortet die Fragen zum Stand der Einkommens- und Vermögenssteuerreform, welche im Aufgaben und Finanzplan 2021–2024 aufgeführt ist. Er macht Ausführungen zu den Zielsetzungen, der Ausgangslage und den Rahmenbedingungen, den finanziellen Vorgaben sowie zum strategischen und zeitlichen Vorgehen. Aufgrund der zahlreichen Themenfelder und unter Berücksichtigung des finanzpolitischen Spielraums hält der Regierungsrat ein etappenweises Vorgehen für angezeigt.
Beantwortung der Interpellation 2021/250: «Coronapandemie: Intensivpflegebereich»
Der Regierungsrat geht auf verschiedene Fragen rund um die personelle Situation in den Intensivpflegebereichen des Kantonsspitals Baselland, des Universitätsspitals Basel und des St. Claraspitals in Basel ein.
Landratsvorlagen (Link)
Gesamtmelioration Brislach: Verlängerung und Erhöhung der Ausgabenbewilligung
Die Gesamtmelioration Brislach hat beträchtliche zeitliche Verzögerungen erfahren, die Gesamtkosten steigen aufgrund aufwändigerer Sanierungen von Wegen und zusätzlichen ökologischen Massnahmen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Verlängerung der Ausgabenbewilligung bis ins Jahr 2032 und deren Erhöhung um 812'000 Franken.
Stellungnahmen an den Bund (Link)
Stellungnahme an den Bund: Totalrevision der Verordnung über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst
Der Regierungsrat begrüsst im Sinn einer «Gesamtstrategie Lebensmittelkette», dass künftig die Informationssysteme des Veterinärdienstes auch Daten aus der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen enthalten sollen. Er betont jedoch auch, dass die Mitwirkung der Kantone bei der Weiterentwicklung der gemeinsamen Systeme sowie die Pflicht zur Erstellung einer mehrjährigen Finanzplanung durch den Bund in der Verordnung festzulegen sind, damit den Bedürfnissen des kantonalen Vollzugs sowie der finanziellen Planungssicherheit der Kantone ausreichend Rechnung getragen wird.