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Das totalrevidierte Jagdgesetz und die totalrevidierte Jagdverordnung treten per 1. Januar 2022 in Kraft
Der Regierungsrat hat die totalrevidierte Jagdverordnung für den Kanton Basel-Landschaft verabschiedet. Diese konkretisiert das im November 2020 vom Landrat beschlossene Wildtier- und Jagdgesetz. Beides tritt am 1. Januar 2022 zusammen in Kraft.
Der Landrat hat am 5. November 2020 das totalrevidierte Gesetz über den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume und die Jagd (Wildtier- und Jagdgesetz, WJG) verabschiedet. In der Folge wurde die zugehörige Verordnung auf der Grundlage des WJG vollständig revidiert.
Die Verordnung beinhaltet wesentliche Regelungen aus der bisher geltenden Jagdverordnung des Kantons Basel-Landschaft und greift die aktuellen Anliegen der Anspruchsgruppen auf. Mit der neuen Verordnung werden die Rechtsgrundlagen für die Umsetzung eines zeitgemässen erfolgreichen Wildtiermanagements und für die Organisation und Regelung des Jagdbetriebs vervollständigt.
Die Verordnung wurde in Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden, von JagdBaselland, vom Bauernverband beider Basel und von Wald beider Basel erarbeitet.
> Jagdgesetz und Jagdverordnung