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29.06.2021
Gartenbad St. Jakob ins Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen
Im Vergleich mit den am besten gestalteten Schwimmbädern der Schweiz nimmt das Gartenbad St. Jakob einen Spitzenrang ein. Der Regierungsrat hat beschlossen, das Gartenbad St. Jakob in Münchenstein ins Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufzunehmen.
Die hohe geschichtliche, städtebauliche, baukünstlerische und architekturhistorische Bedeutung der Bauten und die Aussenraumgestaltung zeichnen das Gartenbad St. Jakob als ein bedeutendes Werk sowohl der Schwimmbadarchitektur als auch der Nachkriegsmoderne aus.
Entscheidend für den Schutzcharakter und den Schutzumfang ist die Gesamtheit und das Zusammenspiel der Bauten und der Aussenräume sowie die Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit in der Gestaltung. Zum Schutzumfang gehören daher alle Bauten, die von Rasser & Vadi in den 1950er- und 1960er-Jahren geplant und erstellt wurden. Ebenso die Grünanlagen mit dem orthogonalen Wegnetz, den Gehölzgruppen und Rabatten, die auf die Entwürfe von Richard Arioli zurückgehen; des Weiteren die Beschriftungen von Armin Hoffmann sowie die noch vorhandenen Kunstwerke von regionalen Künstlern. Alle baulichen Veränderungen und Ergänzungen nach 1970 sind von geringerer Bedeutung und gehören nicht zum Schutzumfang.
Die Eigentümerin, die Stadt Basel, und die Gemeinde Münchenstein haben der Unterschutzstellung zugestimmt.