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Kantonale Covid-19-Verordnung bleibt bis Ende Mai 2021 in Kraft
Weiterhin sind in den vergangenen Wochen die Covid-19-Infektionen und Hospitalisierungen schweizweit und im Kanton Basel-Landschaft am Steigen. Aus diesem Grund wird die Geltungsdauer der kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Epidemie um einen weiteren Monat verlängert. Neu gilt diese bis 31. Mai 2021.
Somit gilt in Einrichtungen der Kinderbetreuung weiterhin eine Maskenpflicht für Personen ab 10 Jahren. Ebenso behält diese für Erwachsene und Kinder ab der 5. Primarklasse auf dem Schulareal sowie im Unterricht ihre Gültigkeit. Ausserdem wird das generelle Besuchsverbot in Spitälern aufrechterhalten. Ausnahmen können nach wie vor durch das jeweilige Spital selbst definiert werden.
> Verordnung
> Schreiben an die Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler (PDF)