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Kantonales Integrationsprogramm soll fortgesetzt werden
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für die Fortsetzung des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) für die Jahre 2022–2023 insgesamt knapp 1,5 Millionen Franken. Das KIP besteht schweizweit seit 2014 und wird jeweils zur Hälfte von Bund und Kantonen finanziert. Über das KIP werden diverse Integrationsfördermassnahmen wie Beratung, Sprachkurse sowie niederschwellige Integrationsprojekte unterstützt.
Im Rahmen dieser KIP-Fortsetzung sollen die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den Gemeinden und dem Kanton weiter gestärkt und institutionalisiert werden. Zudem soll nebst den bisher bewährten und etablierten Austauschgefässen und Gremien neu im Kanton ein «Forum» angeboten werden. Das Forum ist ein Austausch- und Vernetzungsanlass zu den Themen Integration, Migration und Asyl und wird jeweils zusammen mit dem kantonalen Sozialamt (KSA) und einer Gastgemeinde durchgeführt.
Integration gemeinsam mit den Gemeinden
Bei der Erarbeitung des neuen «KIP 2bis» wurden die verschiedenen Bedürfnisse der Gemeinden berücksichtigt. So stehen den Gemeinden zum Beispiel neue Angebote wie die Mitfinanzierung von Willkommensaktivitäten zur Verfügung und sie sind neu im strategischen Leitungsgremium vertreten. Zudem haben die Gemeinden mit dem Angebot «communis» weiterhin die Möglichkeit, zusammen mit dem Fachbereich Integration des Kantons eine gemeindespezifische Integrationsstrategie zu erarbeiten. Neu steht auch ein «communis light» zur Verfügung: Bei diesem Programm wählen die Gemeinden lediglich jene Förderbereiche aus, für die sie eine Strategie erarbeiten möchten. Dadurch fällt der personelle Aufwand für die Gemeinde weniger hoch aus.
Integration als Investition in die Zukunft
«Die Baselbieter Bevölkerung wird zunehmend vielfältiger. Wir möchten für mehr Chancengerechtigkeit sorgen und das vorhandene Potenzial nutzen. Die Fortsetzung des Integrationsprogrammes ist deshalb eine Investition in die Zukunft», ist Regierungsrätin und Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer überzeugt. Voraussetzung dafür sei, dass alle ihren Beitrag zu einem guten Zusammenleben leisten. «Einerseits erwarten wir von den Neuzuziehenden ein Verhalten nach unseren Normen, andererseits setzen wir Offenheit der einheimischen Bevölkerung voraus. Dafür bieten wir Unterstützung bei der Integration an, zum Beispiel mit Sprachkursen, spielerisch auch schon für die Kleinen.»
Integration als Verfassungsauftrag Gemeindestärkung
Im aktuellen «KIP 2» des Kantons BL werden in acht Förderbereichen über 20 Massnahmen und Angebote finanziert. Diese reichen von der Begrüssung im Rahmen des Erstinformationsgesprächs über die Subventionierung von Sprachkursen bis hin zur Förderung im frühkindlichen Bereich. Das nun beantragte «KIP 2bis» hat im Rahmen eines VAGS-Projekts (Verfassungsauftrag Gemeindestärkung) mit Vertretenden der Gemeinden etablierte Massnahmen und Angebote aus dem «KIP 2» übernommen und sie - wo nötig - weiterentwickelt und auch neue definiert.