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Mehr Gemeindeautonomie bei der Parkplatzerstellungspflicht
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine Änderung von § 106 des Raumplanungs- und Baugesetzes zur Parkplatzerstellungspflicht. Damit soll den Gemeinden die Kompetenz zur Regelung des Parkierungsbedarfs übertragen werden, soweit sie dies wollen. Eine entsprechende Landratsvorlage wird nun in Vernehmlassung gegeben.
Aufgrund einer Motion von Landrat Felix Keller, CVP, wurde der Regierungsrat aufgefordert, einen Vorschlag zur Revision von § 106 des Raumplanungs- und Baugesetzes zur Parkplatzerstellungspflicht zu unterbreiten. Die zuständige Bau- und Umweltschutzdirektion hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) eine Vorlage ausgearbeitet.
Mit dieser Vorlage soll den Gemeinden die Kompetenz zur Regelung des Parkierungsbedarfs übertragen werden. Dabei können sie unter Berücksichtigung von regionalen und kantonalen Interessenlagen eigene Kriterien für die Lockerung oder gänzliche Aufhebung der Verpflichtung zur Erstellung von Autoabstellplätzen aufstellen.
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, unter Berücksichtigung regionaler Aspekte, insbesondere der Abstimmung von Siedlung und Verkehr, die Gemeindeautonomie zu stärken und flexibler auf unterschiedliche Parkierungsbedürfnisse in den Gemeinden einzugehen.
Verzichtet eine Gemeinde auf eine eigene Regelung, so gelten die bisherigen Bestimmungen für die Berechnung des Parkplatzbedarfes weiter.
Vernehmlassung
Zur Teilrevision von § 106 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird eine Vernehmlassung durchgeführt. Interessierte können sich zur geplanten Teilrevision bis zum 25. Mai 2021 schriftlich vernehmen lassen. Die Unterlagen dazu sind im Internet abrufbar: