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Regierung lehnt Aufstockung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung ab
Ein Postulat fordert den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft auf, eine rasch wirksame Lösung zu erarbeiten, bei welcher der Corona-Erwerbsersatz auf 100 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens, das vor Beginn des Anspruchs erzielt wurde, aufgestockt wird, falls der Corona-Erwerbsersatz weniger als der von den Gewerkschaften geforderte Mindestlohn von 4’000 Franken beträgt. Der Regierungsrat lehnt den parlamentarischen Vorstoss ab.
Erwerbsersatzordnung (EO), Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sind Bundesaufgaben und gesetzlich auf Bundesebene geregelt. Die Rolle der Kantone beschränkt sich auf den Vollzug des Bundesrechts. Die Kantone verfügen dabei über keinen rechtlichen Gestaltungsspielraum. Angestellte haben Anspruch auf Leistungen der EO und der ALV. Die EO ersetzt 80 Prozent des Erwerbsausfalls von Angestellten, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten oder sich im Mutterschaftsurlaub befinden. Diese Leistungen werden durch Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je zur Hälfte finanziert. Die Leistungen der ALV, einschliesslich der KAE, werden durch die Beitragszahlungen von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden, Bund und Kantonen in den ALV-Fonds finanziert.
Bund finanziert Corona-Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende
Im Gegensatz zu den Angestellten bezahlen Selbstständigerwerbende im Normalfall weder EO- noch ALV-Beiträge und haben somit weder Anspruch auf Leistungen der EO noch der ALV. Während des Lockdowns hat der Bundesrat aber rasch Hilfe in Form eines Corona-Erwerbsersatzes für Selbstständigerwerbende realisiert. Dieser Corona-Erwerbsersatz wird ausschliesslich vom Bund finanziert. Eine Mischfinanzierung mit den Kantonen war im Frühjahr 2020 nicht vorgesehen und ist auch nicht vorgesehen für den Zeitraum der Verlängerung von September 2020 bis Ende Juni 2021.
Finanzierung von Lohnersatz durch den Bund
Der Regierungsrat verzichtet deshalb auf die geforderte Aufstockung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Der Kanton leistet bereits einen substanziellen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise, zum Beispiel mit den Härtefallhilfen. Die Finanzierung von Lohnersatz via KAE, ALV und EO soll weiterhin durch den Bund erfolgen. Der Kanton unterstützt die Wirtschaft subsidiär mit der Deckung weiterer Kosten, insbesondere mit den Härtefallhilfen. Die Gemeinden tragen ihrerseits substanziell mit bedarfsabhängigen Leistungen zur Bewältigung der Krise bei (neben anderem durch die Sozialhilfe).