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Regierungsbulletin vom 16. November 2021
Veranlagungsentschädigung für die Steuerperioden 2021 und 2022
Der Regierungsrat hat die Entschädigung zwischen dem Kanton und den Gemeinden für die Veranlagung von Steuererklärungen von Unselbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen für die Steuerperioden 2021 und 2022 unverändert auf 30 Franken pro Veranlagung festgelegt.
Anpassung der Verordnung über den Elternurlaub
Mit einer Anpassung der Verordnung über den Elternurlaub hat der Regierungsrat den bezahlten Mutterschaftsurlaub in denjenigen Fällen um maximal 56 Tage verlängert, in denen das Neugeborene aufgrund Hospitalisierung erst deutlich nach der Geburt aus dem Spital entlassen wird. Diese Bestimmung tritt rückwirkend per 1. Juli 2021 in Kraft.
Zudem wird die Reduktion des Beschäftigungsgrads auf einen Zeitpunkt innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des bezahlten bzw. unbezahlten Mutterschaftsurlaubs nicht mehr eine Kürzung der Mutterschaftsentschädigung nach sich ziehen. Schliesslich wurde eine Regelung betreffend die bezahlte Stillzeit in die Elternurlaubsverordnung aufgenommen. Diese Bestimmungen treten per 1. Januar 2022 in Kraft.
Anpassung der Verordnung zum Personalgesetz
Mit einer Anpassung der Personalverordnung hat der Regierungsrat den Anspruch auf Kurzurlaub für die Betreuung von Familienangehörigen von maximal drei Arbeitstagen auf maximal fünf Arbeitstage pro Fall und von maximal fünf Arbeitstagen auf maximal zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr erhöht. Zudem wird neu ein Kreis von Familienangehörigen definiert, für deren Betreuung dieser Anspruch auf Kurzurlaub ebenfalls besteht, auch wenn sie nicht im selben Haushalt leben. Neu soll schliesslich auch dieser definierte Kreis von Familienangehörigen zur Ärztin bzw. zum Arzt begleitet werden dürfen. Die neuen Bestimmungen treten per 1. Januar 2022 in Kraft.
Als weitere Neuerung wird in der Personalverordnung eine Bestimmung aufgenommen, welche den Mitarbeitenden einen Anspruch auf voll entschädigten Urlaub von maximal 14 Wochen gewährt, sofern sie ein wegen Krankheit oder Unfall schwer beeinträchtigtes Kind betreuen und pflegen müssen. Diese Bestimmung wird rückwirkend per 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt.
Petition Jugendrat 2021 zu Umdenken in der Drogenpolitik
In seiner Petition vom 13. September 2021 fordert der Jugendrat ein Umdenken in der schweizerischen Drogenpolitik und dass sich der Kanton Basel-Landschaft gegenüber dem Bund einsetzt für die Legalisierung von Cannabis, eine Regulierung des Cannabismarktes analog Tabak- und Spirituosengesetzgebung und eine generelle Entkriminalisierung aller Drogenkonsumierenden.
Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass mit der Einführung des neuen Experimentierartikels für Cannabis-Pilotprojekte, dem Bericht des Bundesrats zum Postulat Rechsteiner und mit der Annahme der parlamentarischen Initiative Siegenthaler zur Schaffung einer Cannabisgesetzgebung die Anliegen des Jugendrats bereits auf Bundesebene bearbeitet werden. Auf eine aktive Einflussnahme des Kantons Basel-Landschaft wird daher verzichtet.
Zwei Gebiete in Arisdorf neu im Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat das Gebiet «Bärenfels» in Arisdorf als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Das unter kantonalen Schutz gestellte Gebiet umfasst seltene Waldgesellschaften, Altholzinseln, eichenreiche Waldbestände und ist von Erosionsgräben und Weihern durchzogen. Damit wird zur Umsetzung des kantonalen Waldreservatkonzepts (2003) sowie im Umfang von rund 4 weiteren Hektaren zur Erfüllung des Ziels von 1'100 Hektaren Nutzungsverzichtsfläche gemäss Leitbild «Naturschutz im Wald» (2003) beigetragen.
Ebenso wird das Waldgebiet «Eileten-Dumberg» in Arisdorf als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Es eignet sich durch den schon länger unbewirtschafteten Weissseggen-Buchenwald ausgezeichnet zur Entwicklung eines vielfältigen und ungestörten Totalwaldreservats und wird deshalb unter kantonalen Schutz gestellt. Damit werden rund weitere 15 Hektaren an den Zielwert von 1'100 Hektaren Nutzungsverzichtsfläche beigetragen.
Deponie Elbisgraben – Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die Entsorgung arsenbelasteter Schlacke aus dem Kompartiment Typ C
Der Regierungsrat erhöht die Ausgabenbewilligung für die Entsorgung arsenbelasteter Schlacke aus dem Kompartiment Typ C der Deponie Elbisgraben um zwei Millionen Franken auf insgesamt sieben Millionen Franken. Gegenüber der bereits bewilligten Ausgabe in Höhe von fünf Millionen Franken sind die Entsorgungskosten für eine Untertagedeponie angestiegen. Auch wurde damals von einer etwas geringeren Entsorgungsmenge ausgegangen. Das Projekt wird aus den Rückstellungen der Deponie Elbisgraben finanziert. Dadurch ist der Aufgaben- und Finanzplan nicht betroffen. Für den Kanton entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Neue «Verordnung über die elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen»
Der Regierungsrat hat die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen verabschiedet. Darin soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking verbessert werden, indem die durch die Zivilgerichte angeordneten Schutzmassnahmen (Annäherungs-, Orts- und Kontaktaufnahmeverbot) mittels gerichtlicher Anordnung einer elektronischen Überwachung besser durchgesetzt werden können. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.