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Regierungsbulletin vom 2. November 2021
Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat hat- die vom Einwohnerrat Allschwil am 14. Oktober 2020 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Idorsia» im Sinne der Erwägungen mit einer Ausnahme und Änderung genehmigt. Details zum Beschluss (Link)
- ist auf ein Wiedererwägungsgesuch der Gemeinde Zeglingen eingetreten und hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Zeglingen am 7. September 2020 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft genehmigt. Details zum Beschluss (Link)
Quellensteuertarife für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Jahr 2022
Der Regierungsrat hat die Quellensteuertarife für das Jahr 2022 beschlossen: Mangels Teuerung sind keine Anpassungen nötig. Es gelten deshalb auch für das Jahr 2022 die bisherigen Tarife.
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 69 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Wahl der externen Prüfgesellschaft der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) für das Geschäftsjahr 2022
Der Regierungsrat hat für das Geschäftsjahr 2022 PricewaterhouseCoopers AG, Basel als externe Prüfgesellschaft gewählt und vollzieht somit ab diesem Zeitpunkt einen Wechsel der externen Revisionsstelle.
Vertragsverlängerung mit der Kinderspitex Nordwestschweiz
Der Regierungsrat hat einer Verlängerung des Vertrags mit der Kinderspitex Nordwestschweiz mit Sitz in Oberdorf (SO) für weitere vier Jahre zugestimmt. Die Vereinbarung stützt sich auf das Altersbetreuungs- und Pflegegesetz und regelt die Übernahme von Kosten überregionaler ambulanter und intermediärer Spezialangebote, namentlich von Angeboten für Kinder. Die in der entsprechenden Verordnung festgelegte Vergütung genügt in diesem kostenintensiven Pflegebereich nicht und bedarf einer ergänzenden Finanzierung durch den Kanton. Das Kostendach beläuft sich gemäss Aufgaben- und Finanzplan des Kantons (AFP) auf jährlich maximal 250'000 Franken.
Zwei Gebiete in Füllinsdorf und Arisdorf neu im Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat die Gebiete «Hümpeli» in Füllinsdorf und «Ramschberg-Zettel» in Arisdorf und Füllinsdorf neu in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
Das Waldgebiet «Hümpeli» in Füllinsdorf eignet sich durch den schon länger unbewirtschafteten Buchen-Mischwald ausgezeichnet zur Entwicklung eines vielfältigen und ungestörten Totalwaldreservats. Das Naturschutzgebiet «Hümpeli» weist eine Gesamtfläche von 12,04 Hektaren auf (alles Waldareal).
Das vielfältige Waldgebiet «Ramschberg-Zettel» in Arisdorf weist hohe Naturwerte wie seltene Waldgesellschaften, eine pilzreiche Altholzinsel, alte Eichenbestände und natürliche Bachläufe auf. Das Naturschutzgebiet «Ramschberg-Zettel» weist eine Gesamtfläche von 24,20 Hektaren auf (alles Waldareal).
Die Unterschutzstellung ist ein Beitrag zur Umsetzung des kantonalen Waldreservatkonzepts (2003) sowie von rund 13 weiteren Hektaren zur Erfüllung des Ziels von 1'100 Hektaren Nutzungsverzichtsfläche gemäss Leitbild «Naturschutz im Wald» (2003).
Gemeindegrenzregulierung Biel-Benken–Oberwil
Im Bereich «Löliwald» wurde die Kantonsstrasse ausgebaut und um einen Radstreifen verbreitert. Dadurch verlief die Gemeindegrenze zwischen Oberwil und Biel-Benken nicht mehr entlang dem neuen Strassenrand. Es wurde eine flächengleiche Bereinigung der Gemeindegrenze notwendig, die der Regierungsrat nun bewilligt hat.
Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Der Regierungsrat nimmt den Zwischenbericht der überdirektionalen Arbeitsgruppe Kinderrechte zur Kenntnis. Der Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe umfasst folgende Schwerpunkte:- Die Verankerung der «best interests of the child» («Übergeordnetes Kindesinteresse») in der kantonalen Verwaltung (Art. 3 KRK).
- Die Stärkung des Rechts auf Anhörung und Partizipation des Kindes bei Entscheidungen, die es betreffen (Partizipation) (Art. 12 KRK).
- Die Förderung des Rechts von Kindern auf Leben und Entwicklung, insbesondere im Rahmen einer gewaltfreien Erziehung (Art. 6 KRK und weitere)
Die Arbeitsgruppe prüft zudem, ob für den wichtigen Bereich der Gleichbehandlung von Kindern mit einer Behinderung zusätzlich Massnahmen ergriffen werden sollen. Sie behält sich vor, nach Erscheinen der Schlussbemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes allenfalls auf ausgewählte Empfehlungen zu reagieren und diese in der Planung weiterer Aktivitäten zu berücksichtigen. Der Regierungsrat beauftragt die Arbeitsgruppe Kinderrechte, an den beschriebenen Massnahmen und Handlungsfeldern weiterzuarbeiten.
100. Geburtstage
- Am Samstag, 27. November 2021, feiert Paula Hedwig Schweizer, Frenkendorf, ihren 100. Geburtstag. Regierungsrätin Kathrin Schweizer, Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich und Staatsweibel Daniel Hofer werden der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen.
- Am Montag, 29. November 2021, feiert Helene Moser-Furler, Ziefen, ihren 100. Geburtstag. Regierungsrat Dr. Anton Lauber, Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich und Staatsweibel Daniel Hofer werden der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen.