Der Regierungsrat hat die Bau- und Umweltschutzdirektion beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren betreffend Revision des Beschaffungsrechts durchzuführen.
Die revidierte interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen bringt die angestrebte Harmonisierung mit dem ebenfalls revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Kantone können nun in eigenen gesetzgeberischen Verfahren den Beitritt zum Konkordat in die Wege leiten und so die revidierte IVöB in ihr kantonales Recht übernehmen.
Die Kantone haben am 15. November 2019 an einer Sonderversammlung in Bern die revidierte interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen einstimmig verabschiedet.
> Vernehmlassungsunterlagen