Wer kann ein Gesuch um Arbeitsbewilligung einreichen?
Grundsätzlich muss das Gesuch durch den Arbeitgeber eingereicht werden.
Wie läuft das Verfahren ab?
Nach der arbeitsmarktlichen Prüfung übermittelt das KIGA Baselland die Unterlagen an das Staatssekretariat für Migration SEM (sofern die Zulassung dem Zustimmungsverfahren unterliegt) und anschliessend an das zuständige Migrationsamtzur ausländerrechtlichen Prüfung und Ausstellung der Visumsermächtigung bzw. des Ausländerausweises.