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Allgemeine Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Kanton Basel-LandschaftVerfassung des Kantons Basel-Landschaft, SGS 100
(Verankerung des verfassungsmässigen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auf kantonaler Ebene)Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG), SGS 162Verordnung zum Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzverordnung, IDV), SGS 162.11Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG), SGS 111
(Voraussetzungen und Grenzen für die Bekanntgabe von Einwohnerregisterdaten an Private)Verordnung über die Informationssicherheit (VIS), SGS 162.51
Bund*Art. 13 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
(Verankerung des verfassungsmässigen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auf Bundesebene)Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG)Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)
Schengen / Dublin
Das Schengener Informationssystem (SIS) wird von den Schengenstaaten, zu denen auch die Schweiz zählt, gemeinsam betrieben. Das SIS enthält gespeicherte Daten über gestohlene oder gesuchte Gegenstände und Einträge zu polizeilich und gerichtlich gesuchten, mit einem Einreiseverbot belegten oder vermissten Personen. Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im SIS Daten über sie bearbeitet werden und kann gegebenenfalls Einsicht in diese Daten erhalten, sie berichtigen bzw. löschen lassen.
Das zentrale Visa-Informationssystem (C-VIS) wird von den Schengenstaaten, zu denen auch die Schweiz zählt, gemeinsam betrieben. Das C-VIS enthält Daten über Visumantragsteller für einen kurzfristigen Aufenthalt (Schengenvisa). Das nationale Visuminformationssystem (ORBIS) enthält die Daten zu nationalen Visumgesuchen.
Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im C-VIS oder im ORBIS Daten über sie bearbeitet werden und kann gegebenenfalls Einsicht in diese Daten erhalten, sie berichtigen bzw. löschen lassen.
Informationen und Musterschreiben für die Gewährung um Einsicht, Berichtigung oder Löschung finden Sie auf der Homepage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) unter den nachfolgenden Links:
Informationssysteme SIS (Schengener Informationssystem) und VIS (Visa Informationssystem)
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The Schengen Information System (SIS) is operated in cooperation by the Schengen states, which includes Switzerland. The SIS contains stored data on stolen or wanted objects and entries on persons wanted by the police and the courts, as well as missing persons and those banned from entering the country. Each person has the right to obtain information on whether data on him or her is being processed in the SIS and if so, to inspect his or her own data, and have it corrected or deleted.
The Central Visa Information System (C-VIS) is jointly operated by the Schengen states, which also include Switzerland. The C-VIS contains data on short-stay visa applicants (Schengen visas). The National Visa Information System (ORBIS) contains data on national visa applications.
Everyone has the right to obtain confirmation as to whether data is processed about them in the C-VIS or in ORBIS and, where applicable, has the option of accessing this information and having it corrected or deleted.
Please find further information as well as sample letters for requesting access, correction or deletion on the homepage of the Federal Data Protection and Information Commissioner (FDPIC) by using the following link:
Informationssysteme SIS (Schengener Informationssystem) und VIS (Visa Informationssystem)
Über uns
Zuständigkeitsbereich |
Die Aufsichtsstelle Datenschutz ist zuständig für die Aufsicht über |
alle öffentlichen Organe des Kantons Basel-Landschaft (mit Ausnahme des Landrates und seiner Mitglieder sowie des Regierungsrates), |
aller Einwohnergemeinden des Kantons Basel-Landschaft, |
aller Bürgergemeinden des Kantons Basel-Landschaft und |
aller Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft. |
Achtung: Für die Aufsicht über Bundesbehörden und Private (Unternehmen, Vereine, Privatpersonen) ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zuständig. |
Aufgaben |
Die Aufsichtsstelle Datenschutz |
kontrolliert die Anwendung der Bestimmungen über den Umgang mit Informationen, |
berät die öffentlichen Organe in Fragen des Umgangs mit Informationen und überwacht die Datensicherheit, namentlich bei Vorhaben für automatisiertes Bearbeiten von Personendaten, |
berät die betroffenen Personen über ihre Rechte, |
vermittelt zwischen betroffenen Personen und öffentlichen Organen , |
nimmt Stellung zu Erlassen, die für den Umgang mit Informationen oder den Datenschutz erheblich sind. |