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Beglaubigung / Apostille
Was ist eine Beglaubigung?
Bei einer Beglaubigung handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift der Funktionsträgerin oder des Funktionsträgers sowie der Eigenschaft, in welcher sie oder er gehandelt hat. Falls vorhanden, wird auch die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist, bestätigt. Die Landeskanzlei beglaubigt nicht den Inhalt des Dokuments.
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille wird benötigt, wenn das Bestimmungsland dem Haager Übereinkommen, zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, beigetreten ist. Unter Legislationen finden sie die aktuelle Übersicht der Mitgliedstaaten.
Zuständige Behörde
Grundsätzlich gilt: Die Dokumente müssen in dem Kanton beglaubigt werden, in dem sie ausgestellt wurden. Eidgenössische Dokumente werden durch die Bundeskanzlei beglaubigt.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB)
Amtliche Unterschriftsbeglaubigung für Privatpersonen
Die Unterschrift ist im Beisein der Beglaubigungsperson anzubringen. Zur Identifikation muss die zu beglaubigende Person ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Pass, ID) vorweisen. Unterschriftsbeglaubigungen können nicht durch Drittpersonen eingeholt werden.
Beglaubigte Kopie
Es wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Um die textliche und grafische Übereinstimmung des Dokuments sicherzustellen, wird das Originaldokument von der Beglaubigungsperson kopiert.
Amtliche Unterschriftsbeglaubigung für Firmen
Firmen können die Unterschriften ihrer Mitarbeitenden bei der Landeskanzlei hinterlegen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, eine Beglaubigung auf dem Postweg einzuholen.
Kosten
Pro Beglaubigung/Apostille: CHF 20.–
Sprachen
Legalisationen stehen in Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Englisch zur Verfügung. Bitte bei der Bestellung vermerken.
Bearbeitungsfrist
In der Regel erfolgt die Legalisation während der Öffnungszeiten sofort. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für Unterlagen, die auf dem Postweg zugestellt werden, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei bis vier Arbeitstagen.
Bearbeitung auf dem Postweg
Legalisationen können mit untenstehendem Bestellschein per Post bestellt werden (Originaldokumente beilegen).
> Bestellschein Legalisation
Wohnsitz im Ausland
Legalisationen für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz im Ausland werden nur nach vorheriger Rücksprache und Vorauszahlung vorgenommen. Wenden Sie sich hierfür bitte an landeskanzlei@bl.ch.
Sonstiges
Benötigen Sie eine notariell beglaubigte Unterschrift oder Hilfe beim Erstellen einer Vollmacht, wenden Sie sich bitte an die Basellandschaftlichen Notarinnen und Notare.
Für nachfolgende Dokumente erfolgt keine direkte Beglaubigung durch die Landeskanzlei, sofern nicht vorgängig bei den folgenden kantonalen Stellen eine Zwischenbeglaubigung vorgenommen wurde (die Liste ist nicht abschliessend):
Urkunde | Stelle, die Legalisation vornimmt |
Ärztliches Dokument |
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion |
Tierärztliches Dokument |
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen |
Fahrzeugausweis | Sicherheitsdirektion > Kontakt |
Zeugnisse, Diplome und Zertifikate der Sekundarstufe II (inklusive Gymnasien, Wirtschaftsmittelschule, Berufsfachschule, Berufsmatura) | Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion > Kontakt |
Zeugnisse der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten bis 9. Schuljahr) | Amt für Volksschulen > Kontakt |
Keine Beglaubigungen durch Landekanzlei |
|
Dokumente ausgestellt durch andere Kantone |
Zuständige Stelle im jeweiligen Kanton |
Auszug aus dem Zentralstrafregister | Bundeskanzlei Bern > Kontakt |
Eidgenössische Zeugnisse / Diplome | Bundeskanzlei Bern > Kontakt |
Kontakt
Landeskanzlei
Rathausstrasse 2
4410 Liestal
Schweiz
Telefon: +41 61 552 50 50
E-Mail: landeskanzlei@bl.ch
Schalteröffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 Uhr – 11.30 Uhr
13.30 Uhr – 16.30 Uhr
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten in vorgegebenen Zeitfenstern zu vereinbaren.
> Weitere Informationen
Wichtig
Ab fünf zu beglaubigender Dokumente, bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme. Bitte beachten Sie, dass bei Grossaufträgen die Bearbeitung am gleichen Tag nicht garantiert werden kann.