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Ja zur Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes, zweimal Nein zu den eidgenössischen Vorlagen
Die Baselbieter Stimmberechtigten haben mit einem Ja-Stimmenanteil von 61,8 Prozent der Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes klar zugestimmt. Die beiden eidgenössischen Vorlagen werden im Kanton Basel-Landschaft deutlich abgelehnt: die Biodiversitätsinitiative mit 58,7 Prozent, die BVG-Reform mit 70,0 Prozent.
Der Regierungsrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Baselbieter Stimmbevölkerung der Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes mit einem Ja-Stimmenanteil von 61,8 Prozent zugestimmt hat. Eine klare Mehrheit der Stimmenden folgt somit der Empfehlung von Landrat und Regierungsrat. Der Kanton Basel-Landschaft leistet mit diesem Ja einen Beitrag zum Abbau der Überversorgung und zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen. Der Regierungsrat erhält damit die Möglichkeit, in stark überversorgten ambulanten Disziplinen, eine Höchstzahl von neuzugelassenen Ärztinnen und Ärzten festzulegen. Er wird erforderliche Regelungen wie angekündet mit Augenmass umsetzen. Eine entsprechende Verordnung wird allen interessierten Kreisen zur Anhörung vorgelegt.
Deutliche Ablehnung beider eidgenössischen Vorlagen
Die beiden eidgenössischen Vorlagen werden im Kanton Basel-Landschaft deutlich abgelehnt. Bei der Biodiversitätsinitiative beträgt der Nein-Stimmenanteil 58,7 Prozent, bei der BVG-Reform 70,5 Prozent.
Stimmbeteiligung
Die Stimmbeteiligung bei den eidgenössischen Vorlagen beträgt 42,8 Prozent, bei der kantonalen Vorlage 40,8 Prozent.
Link Abstimmungsergebnisse: www.abstimmungen.bl.ch