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Regierungsrat tritt nicht auf Beschwerde ein
Allschwil: Turn- und Konzerthalle kann voraussichtlich zurückgebaut werden
Der Regierungsrat tritt nicht auf eine Stimmrechtsbeschwerde ein gegen die Beschlüsse des Einwohnerrats Allschwil vom 17. Mai 2017 zur Immobilienstrategie Allschwil. Die Turn- und Konzerthalle Gartenstrasse (TuK) kann damit voraussichtlich zurückgebaut werden.
Die Beschwerdeführer hatten moniert, der Gemeinderat Allschwil hätte es widerrechtlich und trotz gegenteiliger Zusage unterlassen, die entsprechenden Beschlüsse des Einwohnerrats an der Urne zur Abstimmung zu bringen. Sie forderten, dass eine Urnenabstimmung anzusetzen sei. Zudem sei der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen und der Gemeinderat vorsorglich anzuweisen, den Abbruch der Turn- und Konzerthalle sowie eine allfällige Abgabe im Baurecht oder einen Landabtausch mit dem Kanton Basel-Landschaft zu unterlassen.
Der Regierungsrat prüfte im Rahmen der Eintretensvoraussetzung die Beschwerdefrist unter den verschiedensten rechtlichen Aspekten, unter anderem im Bewusstsein der hohen Gewichtung der demokratischen Volksrechte. Dennoch kam er zum Schluss, dass die Beschwerde nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Der Regierungsrat tritt deshalb nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde ein. Die Beschwerdeführer haben vom Empfang des begründeten Entscheids an drei Tage Zeit, die Beschwerde ans Kantonsgericht weiterzuziehen.