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Abstimmung zur Einführung eines Einwohnerrats in Muttenz findet statt
Regierungsrat tritt auf Abstimmungsbeschwerde nicht ein
Der Regierungsrat tritt auf eine Abstimmungsbeschwerde zur Gemeindeabstimmung in Muttenz über die Einführung eines Einwohnerrats nicht ein, da die Beschwerdefrist von drei Tagen nicht eingehalten wurde. Somit kann die Abstimmung am kommenden Wochenende stattfinden.
Ein Stimmbürger aus Muttenz hat gegen die Abstimmungserläuterungen zur kommunalen Abstimmung vom 23. September 2018 über die Einführung eines Einwohnerrats in Muttenz Beschwerde erhoben. Bemängelt wurde, dass die Abstimmungserläuterungen mangelhaft, unvollständig und deshalb irreführend seien. Zudem seien die Argumente verzerrend wiedergegeben, womit eine objektive Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verunmöglicht werde. Der Beschwerdeführer verlangte vom Regierungsrat eine Verschiebung der Abstimmung, den Rückzug der Abstimmungsunterlagen und einen Neuversand der Abstimmungserläuterungen.
Da die Beschwerdefrist von drei Tagen nicht eingehalten wurde, tritt der Regierungsrat auf die Beschwerde nicht ein. Die Gemeinde Muttenz kann am 23. September 2018 über die Einführung eines Einwohnerrats abstimmen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Lupsingen am 19. März 2018 beschlossene Mutation «Dorfladen» zum Zonenplan Siedlung genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 12. März 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Parzelle 799» genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Sissach am 11. April 2018 beschlossene Mutation des Teilzonenplanes Siedlung «Ortskern» im Bereich «Bahnhofstrasse 18» genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Arboldswil am 4. Dezember 2017 beschlossene Mutation «Hinderdorf» zum Zonenplan Siedlung und zum Bau- und Strassenlinienplan «Bauzone» genehmigt.
Landeskanzlei Kanton Basel-Landschaft