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Beschwerde gegen die Abstimmung über den Kreisschulratsvertrag Tenniken, Eptingen und Diegten abgewiesen
Der Regierungsrat weist eine Stimmrechtsbeschwerde zur kommunalen Abstimmung über eine Änderung des Kreisschulratsvertrags der Gemeinden Tenniken, Eptingen und Diegten ab. Die Abstimmung kann wie geplant am 4. März 2018 stattfinden.
Die Beschwerdeführer hatten moniert, die Stimmrechtsausweise seien in der Gemeinde Eptingen zu früh bei den Stimmberechtigten eingetroffen. Zudem hätte die kommunale Behörde es versäumt, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Zweck der Vertragsänderung zu erläutern. Im Weiteren sei die Abstimmungsfrage unzulässig formuliert und die Abstimmung würde sich auf den Kreisschulratsvertrag vom 18. November 2010 beziehen, über den nie abgestimmt worden sei. Die Beschwerdeführer verlangten deshalb, dass ein allfälliges Abstimmungsergebnis aufzuheben und der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen sei.
Der Regierungsrat lehnt die Stimmrechtsbeschwerde in allen Punkten ab. Die Beschwerdeführer haben vom Empfang des begründeten Entscheides an drei Tage Zeit, die Beschwerde ans Kantonsgericht weiterzuziehen.