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Beschwerden gegen die «Stille Wahl» des Gemeinderats Waldenburg abgewiesen
Der Regierungsrat hat drei Beschwerden abgewiesen, die die «Stille Wahl» des Gemeinderats Waldenburg bemängelten. Der Regierungsrat stellt fest, dass die Gemeinde Waldenburg bei der Durchführung der «Stillen Wahl» die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Fristen und Vorgehen eingehalten hat und die Wahl des Gemeinderats rechtskonform zustande gekommen ist.
Gemäss Gesetz über die Politischen Rechte legen die Gemeinden in der Gemeindeordnung fest, für welche Gemeindewahlen eine «Stille Wahl» möglich ist. Die Gemeindeordnung vom 17. September 2012 der Gemeinde Waldenburg besagt in Paragraf 5, dass die «Stille Wahl» für die Gemeinderatswahl möglich ist, wenn am 34. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl widerruft und die Vorgeschlagenen als gewählt erklärt und die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit veröffentlicht werden.