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Beschwerden zur Abstimmung über die Mehrwertabgabe zurückgezogen
Die Ende Januar 2019 eingereichten Stimmrechtsbeschwerden von zwei Privatpersonen zur Kampagne des Komitees „Nein zum Mehrwertgesetz der Baselbieter Gemeinden“ wurden zurückgezogen. Die Landeskanzlei hat das Verfahren infolge des Beschwerderückzugs abgeschrieben.
Am 28. Januar 2019 und am 31. Januar 2019 haben zwei Privatpersonen zur Abstimmung zum Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten je eine inhaltlich gleichlautende Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Sie verlangten, dass die Abstimmungskampagne der Gemeinden gestoppt, die Abstimmung vom 10. Februar 2019 abgesetzt und die Gemeinden aufzufordern seien, „die eingesetzten Mittel für die Kampagne offen zu legen, keine weiteren Ausgaben mehr zu tätigen und bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern“.
Die Landeskanzlei hatte am 6. Februar 2019 verfügt, dass die Abstimmung vom 10. Februar 2019 nicht abgesetzt werde. Der Regierungsrat sollte nach dem Abstimmungstermin entscheiden, sobald die zur Beurteilung nötigen Informationen der Gemeinden vorlägen. Nach dem Rückzug der Beschwerden wurde nun deren Abschreibung verfügt und eine Beurteilung durch den Regierungsrat entfällt.