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Einer aufsichtsrechtlichen Anzeige im Zusammenhang mit einer Baukontrolle wird keine Folge gegeben
Der Regierungsrat hat eine aufsichtsrechtliche Anzeige im Zusammenhang mit einer Baukontrolle beraten, die am 27. Juni 2017 durch die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) durchgeführt wurde. Die aufsichtsrechtliche Anzeige rügte unter anderem, dass Regierungsrat Thomas Weber auf zwei frühere aufsichtsrechtliche Anzeigen zur gleichen Sache eingegangen sei, ohne vom Regierungsrat dazu mandatiert worden zu sein.
Der Regierungsrat hat das Geschäft mit Ausstand von Regierungsrat Thomas Weber beraten und kommt aufgrund der rechtlichen Erwägungen zum Schluss, dass das vom Beschwerdeführer gerügte Kontrollverfahren ordnungsgemäss war und der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion dazu befugt war, die früheren aufsichtsrechtlichen Anzeigen in eigener Kompetenz zu behandeln.
Gestützt auf die Unterlagen erkennt der Regierungsrat keine Hinweise darauf, dass klares Recht, wesentliche Verfahrensvorschriften oder öffentliche Interessen auf eine offensichtliche Art und Weise missachtet worden sind. Ein aufsichtsrechtliches Tätigwerden erweist sich deshalb nicht als notwendig, sodass der aufsichtsrechtlichen Anzeige keine Folge gegeben wird.