Abstimmung über die Vermögenssteuerreform I
Der Regierungsrat hat am 16. August 2022 provisorisch für den Abstimmungstermin vom 27. November 2022 drei Abstimmungsvorlagen angesetzt. Nachdem der Landrat am Donnerstag die Vorlagen in zweiter Lesung beraten hat, teilt die Landeskanzlei mit, dass lediglich die Vorlage zur Vermögenssteuerreform I (
Landratsvorlage 2022/152) am 27. November 2022 zur Abstimmung gelangt.
Die beiden Vorlagen zum Bildungsgesetz (
Landratsvorlage 2021/567 und
Landratsvorlage 2021/568) haben im Landrat die Zustimmung von vier Fünftel der anwesenden Landratsmitglieder erhalten und sind demnach nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt.
Seitens Bund sind für den 27. November 2022 keine Abstimmungsvorlagen geplant.