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17.02.2023
Korrektur bei den Sitzsprüngen in der Wahlregion 2
Publikation der amtlichen Ergebnisse der Landrats- und Regierungsratswahlen
Mit der heutigen Publikation der amtlichen Ergebnisse der Landratswahlen nimmt die Landeskanzlei gegenüber dem provisorischen Ergebnis vom Wahlsonntag eine Korrektur bei den sogenannten «Sitzsprüngen» in der Wahlregion 2 vor, welche die Wahlkreise Reinach, Münchenstein, Muttenz und Laufen umfasst. Die Sitzwanderung zwischen den vier Wahlkreisen wurde am Wahlsonntag durch die eingesetzte Wahlsoftware falsch berechnet. Die vorgenommene Korrektur hat sowohl bei der Parteienstärke als auch bei der Anzahl Parteisitze im Landrat keine Änderungen zur Folge.
Neu wandert von der Partei DieMitteBL ein Mandat vom Wahlkreis Münchenstein in den Wahlkreis Laufen und nicht in den Wahlkreis Reinach. Von der EVP geht ein Mandat vom Wahlkreis Muttenz in den Wahlkreis Reinach und nicht in den Wahlkreis Laufen. Wie bereits am Wahlsonntag kommuniziert, wandert zudem ein Mandat der GLP vom Wahlkreis Münchenstein in den Wahlkreis Laufen. Die Landeskanzlei entschuldigt sich bei den von diesen Korrekturen betroffenen Personen. Durch die Korrektur erhalten neu folgende Personen einen Sitz im Landrat:- DieMitteBL, Wahlkreis Laufen: Weibel Regina, Dittingen
- EVP, Wahlkreis Reinach: Buser Simone, Reinach
- DieMitteBL, Wahlkreis Reinach: Helfenstein Christian, Aesch
- EVP, Wahlkreis Laufen: Hugelshofer Dany, Grellingen
Prüfung der provisorischen Wahlergebnisse durch die Landeskanzlei
Im Nachgang zu den Wahlen prüft die Landeskanzlei jeweils die provisorischen Wahlergebnisse, bevor das amtliche Schlussergebnis im Amtsblatt publiziert wird. Dazu gehört, dass die Wahlprotokolle der einzelnen Wahlbüros mit den am Wahlsonntag erfassten Zahlen abgeglichen werden. Da das Baselbieter Wahlsystem bei der Zuteilung der Parteimandate in den vier Wahlregionen Sitzverschiebungen unter den Wahlkreisen einer Region vorsieht, ist die Prüfung dieser Sitzsprünge ebenfalls ein Teil der Kontrolle. Dabei wurde entdeckt, dass das System in der Wahlregion 2 die Sitzsprünge falsch berechnet hat. Zusammen mit der verantwortlichen Software-Firma wurde der Fehler behoben.Bisherige Wahlen vom Programmierfehler nicht betroffen
Der vorliegende Fall, dass innerhalb einer Region zwei Wahlkreise (Münchenstein und Muttenz) Sitze an zwei andere Wahlkreise (Reinach und Laufen) abgeben müssen, ist bisher nicht vorgekommen. Deshalb kann ausgeschlossen werden, dass die eingesetzte Software bei bisherigen Wahlen diese Fehlberechnung ebenfalls gemacht hat.Zahlenkorrekturen in einer Gemeinde
Im Zusammenhang mit der Prüfung der provisorischen Wahlergebnisse gab es zudem in einer Gemeinde noch Korrekturen, da das lokale Wahlbüro am Wahlsonntag 21 Wahlcouverts nicht mitgezählt hatte. Diese Korrektur ändert sowohl bei den Regierungsrats- als auch bei den Landratswahlen nur die jeweiligen Summen bei der Anzahl Stimmen, hat aber sonst keine Auswirkungen. Wahlrechtsreform ist unterwegs Der Landrat hat am 15. September 2022 eine Vorlage (Geschäft 2019/733) beschlossen, nach der das kantonale Wahlrecht überprüft und optimiert werden soll. Der Landrat hat dazu den Regierungsrat beauftragt, eine Revision vorzunehmen, damit zur Bestellung des Landrats die proportionalen Parteistärken künftig besser abgebildet und die Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen reduziert werden. Das revidierte Wahlrecht soll bei den Gesamterneuerungswahlen 2027 erstmals zur Anwendung gelangen. Amtliche Publikationen:- Landratswahlen (PDF), Publikation im Amtsblatt erfolgt am 20.2.2023
- Regierungsratswahlen (PDF), Publikation im Amtsblatt ist am 16.2.2023 erfolgt
- Internetseite mit den amtlichen Wahlergebnissen: wahlen.bl.ch
- Panaschierdaten der Kandidierenden: https://data.bl.ch/explore/dataset/11610/table/