- Basel-Landschaft
- Organisation
- Besondere Behörden
- Landeskanzlei
- Medienmitteilungen
- Landeskanzlei empfiehlt den Gemeinden am 28. Juni 2020 Wahlen durchzuführen
07.04.2020
Landeskanzlei empfiehlt den Gemeinden am 28. Juni 2020 Wahlen durchzuführen
Die Landeskanzlei empfiehlt den Gemeinden, die Wahlen der Gemeindepräsidien und Bürger-/Burgergemeindepräsidien auf den 28. Juni 2020 anzusetzen. Der Wahltermin soll allerdings mit Vorbehalt publiziert werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahlen Anfang Juni abgesagt werden müssen. Die Wahlen der Sozialhilfebehörden, der Schulräte, der selbständigen Kommissionen der Einwohner- und Bürger-/Burgergemeinden sowie die Wahlen der Wahlbüros sollen auf den 27. September 2020 angesetzt werden.
Am 19. März 2020 musste der Regierungsrat wegen der Einschränkungen durch die Corona-Massnahmen die Gemeindewahlen vom 17. Mai 2020 absagen. Für die Durchführung von Majorzwahlen, so insbesondere die Neuwahl der Gemeindepräsident/in und Bürger-/ Burgergemeindepräsident/in, empfiehlt die Landeskanzlei nun den Gemeinden, den Sonntag, 28. Juni 2020 als Wahltermin vorzusehen. Dies bedeutet, dass die Wahlvorschläge bis Montag, 11. Mai 2020, 17.00 Uhr auf der Gemeinde eingehen müssen. Die Anordnung der Wahlen erfolgt durch die Gemeinderäte. Der Wahltermin ist durch die Gemeinden mit Vorbehalt zu publizieren, da zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl durch den Regierungsrat je nach Entwicklung erneut kurzfristig abgesagt werden muss.
Definitiver Entscheid über die Durchführung der Wahlen fällt Anfang Juni
Anfang Juni 2020 wird der Regierungsrat den definitiven Entscheid betreffend Durchführung der Gemeindewahlen fällen. Die Termine sind so angesetzt, dass bei einer Absage Stille Wahlen ermöglicht werden.
Wahl der weiteren Gemeindebehörden am 27. September 2020
Die Durchführung einer Proporzwahl am 28. Juni 2020 ist aufgrund der gesetzlichen Fristen, wonach Wahlvorschläge bis zum 62. Tag (d. h. bis am 20. April 2020) eingereicht werden müssten, nicht umsetzbar. Dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass der Entscheid der Gemeinderäte zur Anordnung der Wahl noch gefällt und publiziert werden müsste. Deshalb empfiehlt die Landeskanzlei für die übrigen Wahlen (Sozialhilfebehörden, Schulräte, selbständige Kommissionen der Einwohner- und Bürger-/Burgergemeinden, Wahlbüros), diese am 27. September 2020 anzusetzen und die Nachwahlen für den 29. November 2020 zu planen.
Die Landeskanzlei hat die Gemeinden heute über das Vorgehen informiert:
> Schreiben an die Gemeinden (PDF)
Für Rückfragen:
Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich, 061 552 50 02, elisabeth.heer@bl.ch