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Regierungsrat erweitert seine Kommunikation mit einem Regierungsbulletin
Die Information der Öffentlichkeit gehört zu den verfassungsmässigen Aufgaben von Regierungsrat und Verwaltung. Mit der Einführung des Regierungsratsbulletins weitet der Regierungsrat seine Informationspraxis aus. Neu werden alle Regierungsratsbeschlüsse kommuniziert, sofern es sich nicht um Informationen handelt, die gemäss Informations- und Datenschutzgesetz nicht kommuniziert werden dürfen.
Gemäss der Kantonsverfassung sind die Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit zu informieren. Der Umgang der öffentlichen Organe, so auch des Regierungsrats, mit Informationen ist im Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz) geregelt. Es bezweckt, das Handeln der öffentlichen Organe transparent zu gestalten. Damit soll die freie Meinungsäusserung und die Wahrnehmung der demokratischen Rechte gefördert werden, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Zudem sind die Grundrechte von Personen zu schützen, über welche die öffentlichen Organe Personendaten bearbeiten (§ 1 Abs. 2 IDG).
Bereits heute kommuniziert der Regierungsrat einen Grossteil seiner Beschlüsse mit Medienmitteilungen, die auf der Website des Kantons publiziert und den Medien zugestellt werden. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Informations- und Datenschutzgesetzes informiert der Regierungsrat neu grundsätzlich über alle Regierungsgeschäfte. Dies erfolgt entweder wie bisher in Form einer Medienmitteilung oder neu mit Kurzmeldungen in Form eines Regierungsratsbulletins.
In der Regel wird ein erstes Bulletin am Dienstag um 14 Uhr nach der Regierungssitzung publiziert. Am Mittwoch um 10 Uhr erfolgt ein zweites Bulletin, wenn die vom Regierungsrat beschlossenen Landratsvorlagen, kantonalen Vernehmlassungen und Stellungnahmen zu Bundesgeschäften publiziert werden.
Mit der Einführung des Regierungsbulletins erweitert der Regierungsrat die Kommunikation über seine Beschlüsse und setzt damit das Postulat 2017/107 «Öffentlichkeitsprinzip und Transparenz auch bei Regierungsratsbeschlüssen» um.