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Regierungsrat will die Berichterstattung aus seiner Sitzung ausbauen
In einer Vorlage an den Landrat stellt der Regierungsrat in Aussicht, dass die Kommunikation von Regierungsbeschlüssen ausgebaut werden soll. Der Regierungsrat reagiert damit auf ein vom Landrat überwiesenes Postulat, das fordert, alle Regierungsbeschlüsse in einer Datenbank zu publizieren, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist und das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt.
Der Landrat überwies am 18. Mai 2017 das Postulat 2017/107 «Öffentlichkeitsprinzip und Transparenz auch bei Regierungsratsbeschlüssen», das den Regierungsrat einlud zu prüfen, wie erreicht werden könne, dass «Regierungsratsbeschlüsse (…) soweit datenschutzrechtlich zulässig, auf direktem Weg und niederschwellig öffentlich einsehbar sind». Zudem solle das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen Massnahme geprüft werden.
Maximal 3 Prozent aller Regierungsbeschlüsse würden zusätzlich publiziert
Um die Anliegen des Postulats zu prüfen, wurden alle im Jahr 2018 vom Regierungsrat verabschiedeten Beschlüsse auf ihre Publizierbarkeit geprüft. Von den insgesamt 2’011 gefassten Regierungsratsbeschlüssen wurden 1'036 Geschäfte (52 Prozent) inhaltlich bereits bekannt gemacht – die meisten mit der Publikation einer Landratsvorlage, mit einer Medienmitteilung oder mit einer Meldung im Amtsblatt. Bei 906 Regierungsbeschlüssen (45 Prozent) würde auch mit Umsetzung des Postulats keine Publikation erfolgen – entweder, weil die Beschlüsse gemäss Informations- und Datenschutzgesetz nicht publiziert werden können oder weil es sich um so genannte «technische Beschlüsse» handelt, wie beispielsweise die Genehmigung des Protokolls der letzten Regierungssitzung oder die Zuweisung eines Auftrags an eine Direktion. Mit Umsetzung des Postulats wären im Jahr 2018 lediglich 69 Regierungsbeschlüsse (3 Prozent) zusätzlich auf ihre Publikationsfähigkeit geprüft und gegebenenfalls publiziert worden.
Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Datenbank mit allen Regierungsbeschlüssen stimmt nicht
In seinem Fazit kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass in Übereinstimmung mit dem Zweckartikel des Informations- und Datenschutzgesetzes eine umfassendere Publikationspraxis der Regierungsbeschlüsse wünschenswert ist. Allerdings stellt der Regierungsrat auch fest, dass eine Umsetzung des Postulats verhältnismässig hohe personelle Aufwände generiert und gleichzeitig einen geringen Mehrwert gegenüber der heutigen Publikationspraxis schafft. Der Regierungsrat rechnet damit, dass die Prüfung, Kategorisierung und Erstellung einer Zusammenfassung aller publizierten Regierungsbeschlüsse einen jährlichen Mehraufwand von 784 Arbeitsstunden generiert, was ca. zweieinhalb Arbeitstagen pro Regierungssitzung entspricht. Deshalb kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht stimme und er davon absieht, Regierungsratsbeschlüsse soweit datenschutzrechtlich zulässig, auf direktem Weg und niederschwellig in einer Datenbank öffentlich einsehbar zu machen.
Um Transparenz zu erhöhen, soll die Kommunikation aus der Regierungssitzung ausgebaut werden
Damit künftig die Transparenz gesteigert und eine umfassendere Publikationspraxis der Regierungsbeschlüsse erreicht werden kann, hat der Regierungsrat die Arbeitsgruppe Kommunikation unter der Leitung des 2. Landschreibers Nic Kaufmann beauftragt, ein Konzept zur Erweiterung der bisherigen Kommunikation von Regierungsbeschlüssen auszuarbeiten. Neu sollen die in der Regierung behandelten Geschäfte in einem Regierungsbulletin mit einem Kurzbeschrieb genannt werden, sofern diese gemäss Informations- und Datengesetz publiziert werden dürfen. Die Neuerung wird im laufenden Jahr eingeführt.