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Schlussergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen sowie der Nachwahlen der Friedensrichter/innen
Bei den eidgenössischen Abstimmungen nehmen die Stimmenden im Kanton Basel-Landschaft die Tabakwerbeverbots-Initiative mit 52,75 % knapp an und lehnen die anderen Vorlagen deutlich ab: 80,80 % sagen Nein zur Tierversuchsverbots-Initiative, 65,91 % zum Gesetz über die Stempelabgabe und 55,61 % zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien.
Die kantonale Klimaschutzinitiative wird mit 64,30 % klar abgelehnt und die Verfassungsänderung betreffend Volksinitiativen wird mit 77,25 % deutlich angenommen. In zwei Wahlkreisen fanden zudem Nachwahlen der Friedensrichter/innen statt.
Regierungsrat wird 2023 eine kantonale Klimastrategie vorlegen
Der Regierungsrat begrüsst die Ablehnung der Gesetzesinitiative Klimaschutz. Eine deutliche Mehrheit der Stimmenden folgt damit der Empfehlung von Landrat und Regierungsrat, die das Anliegen der Initiative aufgrund der bestehenden Gesetze, Massnahmen und Verfahrensabläufe als nicht zielführend erachten. Mit den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen kann der Kanton Basel-Landschaft seinen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele und dem vom Bundesrat im 2019 beschlossenen Netto-Null-Ziel bis 2050 leisten. Dazu hat der Regierungsrat bereits im Juni 2021 mit der Nordwestschweizer Regierungskonferenz eine gemeinsame Klima-Charta unterzeichnet. Wie bereits angekündigt, wird er zudem im 2023 eine kantonale Klimastrategie vorlegen und aufzeigen, wie das Netto-Null-Ziel erreicht werden soll.
Unbestrittene Verfassungsänderung zum Initiativrecht
Auch bei der Verfassungsänderung betreffend Volksinitiativen folgen die Stimmenden den Empfehlungen von Landrat und Regierungsrat. Der Regierungsrat begrüsst den Volksentscheid, weil mit den Änderungen der Aufwand im Umgang mit Initiativen reduziert werden kann, ohne dass die politischen Rechte beschnitten werden. Neu ist es möglich, im Einverständnis mit den Initiantinnen und Initianten die Behandlungsfristen von nichtformulierten Initiativen zu verlängern oder zu unterbrechen. Auch müssen zurückgezogene Initiativen nicht mehr zur Abstimmung gebracht werden, wenn zwischen Initiativkomitee und Landrat über die Umsetzung einer Initiative Einigkeit besteht. Mit der Einführung einer Sammelfrist von zwei Jahren für 1’500 Unterschriften ist zudem gewährleistet, dass dem Volk aktuelle Anliegen unterbreitet werden und angemeldete Initiativen nicht mehr über Jahre hinweg hängig bleiben.
Nachwahlen Friedensrichter/innen
In den Wahlkreisen 5 und 8 wurden zudem die Friedensrichterinnen und Friedensrichter für die Amtsperiode vom 1. April 2022 bis 31. März 2026 gewählt, nachdem bei der Erneuerungswahl am 28. November 2021 lediglich je eine Kandidatur das absolute Mehr erreicht hat. Gewählt sind Aleksandra Munk Schober im Wahlkreis 5 (Arlesheim und Münchenstein) und Isabella Oser-Peter im Wahlkreis 8 (Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen). Weitere Informationen:
- Abstimmungsresultate: abstimmungen.bl.ch