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Stimmende im Kanton Basel-Landschaft sagen fünfmal JA
Schlussergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen
Alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen werden im Kanton Basel-Landschaft angenommen: Die Änderung des Filmgesetzes mit 55,87 %, das Transplantationsgesetz mit 55,14 % und die Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache mit 75,10 %. Bei den kantonalen Abstimmungen sagen die Stimmenden klar JA zur Neuausrichtung der Sozialhilfe mit 63,82 % und zur Änderung der Kantonsverfassung betreffend Anpassung der Bestimmungen über die Ombudsperson mit 86,40 %.
Regierungsrat und Sozialdirektor Anton Lauber freut sich, dass die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes von den stimmberechtigten Baselbieterinnen und Baselbietern grünes Licht erhalten hat. Damit kann nun mit der Weiterentwicklung der Sozialhilfe und dem Aufbau des Assessmentcenters begonnen werden. Betroffene können dadurch in den Bereichen Integration und Prävention besser unterstützt werden.
Information und Schulung der Gemeinden
Das revidierte Gesetz tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Bis dahin stehen verschiedene Aufgaben an. So muss die Auslegung der neuen Regelungen konkretisiert und im «Handbuch Sozialhilfe» nachgeführt werden. Ebenso werden die detaillierten Übergangsbestimmungen festgelegt. Zudem wird das kantonale Sozialamt die Sozialhilfebehörden der Gemeinden entsprechend informieren und schulen.
Assessmentcenter Ende 2024 in Betrieb
Der Aufbau des neuen Assessmentcenters steht ebenfalls an. In einem ersten Schritt wird das Projekt auf der Basis der Landratsvorlage konkretisiert und umgesetzt. Aktuell sehen die Pläne den Beginn der Aufbauarbeiten für Ende 2023 vor. Ende 2024 kann dann das neue Assessmentcenter in Betrieb genommen und in den Folgejahren schrittweise weiterentwickelt werden.
Unbestrittene Anpassung der Bestimmungen über die Ombudsperson
Mit der angenommenen Änderung der Kantonsverfassung werden die mehr als 35-jährigen Bestimmungen über die Ombudsperson wo nötig aktualisiert. So untersagte die Kantonsverfassung bisher «die Ausübung eines anderen Berufes oder Gewerbes» neben dem Ombudsamt. Diese Einschränkung war geschaffen worden, weil die Ombudstätigkeit bis vor zwei Jahren ausschliesslich von einer Person im Vollamt wahrgenommen wurde. Inzwischen wird die Ombudsstelle von zwei Stelleninhaberinnen geführt, die sich das Amt im Jobsharing teilen.
Abstimmungsresultate im Detail: abstimmungen.bl.ch