

Die Ombudsstelle ist die vierte Kraft im Staat neben Regierung, Parlament und Gerichten.
Seit 1. September 1989 besteht im Kanton Basel-Landschaft die Stelle der Ombudsperson. Ihre Kompetenzen – als vierte Kraft im Staatsgefüge – sind in der Verfassung im Anschluss an die drei klassischen Gewalten geregelt. Ihre verfassungsmässige unabhängige Stellung ermöglicht die unabhängige Verwaltungskontrolle von der untersten Gemeindestufe bis zum Regierungsrat. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, bei Streitigkeiten zwischen Behörden und Einwohnerinnen und Einwohnern zu vermitteln, nach einer gütlichen Einigung zu suchen und somit auf Gemeinde- und Kantonsebene zum Rechtsfrieden beizutragen.
Diese Stellung ermöglicht der Ombudsstelle eine unabhängige Verwaltungskontrolle von der untersten Gemeindestufe bis zum Regierungsrat. Die Ombudsstelle steht der ganzen Bevölkerung bei Differenzen mit Behörden des Kantons und der Gemeinden zur Verfügung. Sie kann auch von den Verwaltungsangestellten bei Personalkonflikten angerufen werden. Die Ombudsstelle berät die Ratsuchenden vertraulich und kostenlos. Sie prüft unvoreingenommen, ob die Amts- und Dienststellen rechtmässig, korrekt und zweckmässig gehandelt haben. Ihr Ziel ist die Vermittlung und Lösung des Konflikts. Daneben ist sie auch zuständig für Whistleblowing-Fälle im Kanton