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Einblick in die Tätigkeit der Ombudsfrauen 2021: «Unabhängigkeit schafft Vertrauen»
Im Jahr 2021 haben sich 246 Personen wegen Schwierigkeiten mit der Verwaltung an die Ombudsstelle gewendet. Zudem hat die Ombudsstelle 171 Anfragen behandelt. Bei den Personal- und KESB-Fällen ist eine Zunahme zu beobachten. Die niederschwellige und unabhängige Behandlung der Anliegen schafft besonders in solchen Fällen wieder Vertrauen in die Behörden.
Die Ombudsstelle als unabhängige, neutrale Anlaufstelle
Die Ombudsstelle ist von der Verwaltung unabhängig. Als neutrale Anlaufstelle unterstützt sie Bürgerinnen und Bürger bei Fragen oder Problemen mit der Verwaltung des Kantons und der Gemeinden. Sie berät, prüft und wirkt auf ein gütliches Einvernehmen hin. Auch die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung und der Gemeinden können sich an die Ombudsstelle wenden. Durch ihre Arbeit hat die Ombudsstelle einen breiten Einblick in die Verwaltung und erhält über die Einzelfallbearbeitung hinaus auch Hinweise auf allfällige strukturelle oder organisatorische Mängel. Neu kann sich auch die Verwaltung bei Schwierigkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern an die Ombudsstelle wenden.
Zunahme an Personal- und KESB-Fällen
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl an Personal- und KESB-Fällen gestiegen. Als Grund für die Zunahme der Personalfälle wird die generelle Belastungssituation der Mitarbeitenden durch die Pandemie sowie das neue Lohnsystem des Kantons vermutet, welches nun eine Leistungskomponente enthält. Als Vorteil der Ombudsstelle nennen die Betroffenen deren Verschwiegenheit und Unabhängigkeit von der Verwaltung. Auch beim Anstieg der KESB-Fälle dürfte die Pandemie eine Rolle gespielt haben. Instabile Familienverhältnisse und vulnerable Personen waren dadurch besonders belastet.
Nutzen für alle Beteiligten
Die Klientinnen und Klienten finden ein offenes Ohr und bekommen durch die Ombudsstelle Zugang zum Recht. Korrektes Handeln der Behörden können sie durch die unabhängige Überprüfung besser akzeptieren. Durch die unkomplizierte Vorgehensweise der Ombudsstelle werden aufwändige Rechtsstreitigkeiten vermieden. Das entlastet die Verwaltung und die Gerichte. Sowohl bei der Verwaltung als auch bei der Ombudsstelle führt die Bearbeitung der Anliegen zu einem Erkenntnisgewinn.
Der Jahresbericht 2021 der Ombudsstelle des Kantons Basel-Landschaft ist hier abrufbar: Link