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20.11.2024

Wichtige Information: Verfahrensumstellung ab Januar 2025

Um den Prüfprozess im Baubewilligungsprozess für alle Beteiligten, also Gesuchstellende, potentielle Einsprechende, Gemeinden und Fachstellen zu vereinfachen werden die einzelnen Prozessschritte ab Januar 2025 geringfügig umgestellt. Neu werden die eingegangenen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und öffentlichen Auflage zuerst durch alle Fachstellen, die technischen Experten und Expertinnen des Bauinspektorats sowie der Standortgemeinde eingehend geprüft. Allfällig notwendige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase umgesetzt. Die öffentliche Auflage und Publikation im Amtsblatt erfolgt erst, wenn das Gesuch soweit bereinigt ist, dass keine grossen Projektanpassungen mehr zu erwarten sind. Getätigte Einsprachen beziehen sich auf das endgültige Bauprojekt und nicht auf unbereinigte Zwischenphasen.

Wesentliche Vorteile

Vereinfachte Darstellung

Ihr Erfahrungsbericht ist gefragt