Wichtige Information: Verfahrensumstellung ab Januar 2025
Um den Prüfprozess im Baubewilligungsprozess für alle Beteiligten, also Gesuchstellende, potentielle Einsprechende, Gemeinden und Fachstellen zu vereinfachen werden die einzelnen Prozessschritte ab Januar 2025 geringfügig umgestellt. Neu werden die eingegangenen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und öffentlichen Auflage zuerst durch alle Fachstellen, die technischen Experten und Expertinnen des Bauinspektorats sowie der Standortgemeinde eingehend geprüft. Allfällig notwendige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase umgesetzt. Die öffentliche Auflage und Publikation im Amtsblatt erfolgt erst, wenn das Gesuch soweit bereinigt ist, dass keine grossen Projektanpassungen mehr zu erwarten sind. Getätigte Einsprachen beziehen sich auf das endgültige Bauprojekt und nicht auf unbereinigte Zwischenphasen. Wesentliche Vorteile
- weniger vorsorgliche Einsprachen auf unbereinigte Projekte
- in der Regel nur eine einmalige Publikation und Aussteckung des endgültigen Projekts
- keine Neupublikationen und keine Neuprofilierungen geänderter Projekte während des Prüfprozesses
- Kosten-, Zeit- und Aufwandersparnis für alle Beteiligten
- Einsprachen am Ende des Prüfprozesses beziehen sich nur noch auf das endgültige und vorgeprüfte Bauprojekt.
Ihr Erfahrungsbericht ist gefragt
Um erste Erfahrungen zu sammeln, ist ein Testlauf für die Dauer eines Jahres angesetzt (01.01. – 31.12.2025). Ihre Rückmeldungen und Erfahrungsberichte nehmen wir gerne unter bauinspektorat@bl.ch entgegen.