Seit dem 1. Januar 2018 ist das Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand- und gravitative Naturgefahren (BNPG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Bauherren, bei der Planung und Errichtung von Bauten die möglichen Naturgefahren zu berücksichtigen und entsprechende Schutzmassnahmen zu treffen.
Die Gefahrenkarten des Kantons Baselland dienen als wichtige Grundlage für die Risikoabschätzung. Diese Karten zeigen, welche Gebiete durch Naturgefahren bedroht sind und wie stark das Gefährdungsrisiko ist. Anhand der Gefahrenstufen Rot (erhebliche Gefährdung), Blau (mittlere Gefährdung), Gelb (geringe Gefährdung) und weiteren Abstufungen, können notwendige Massnahmen für Bauprojekte festgelegt werden.
Zusätzlich zu den herkömmlichen Gefahrenkarten existiert die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss, die speziell das Risiko von Überflutungen durch starkes Niederschlagswasser aufzeigt. Diese Karte zeigt Gebiete, in denen durch Starkregen Wasser oberirdisch abfliessen kann und dadurch potenziell Schäden an Gebäuden und Infrastruktur verursachen könnte. Auch hier sollten Bauherren entsprechende Vorkehrungen treffen, um Überschwemmungsgefahren zu minimieren, insbesondere in tiefer gelegenen oder schlecht entwässerten Bereichen eines Grundstücks.
Sollte sich Ihr Bauprojekt in einem Gefahrenbereich befinden, müssen eventuell Objektschutzmassnahmen getroffen werden, um die Sicherheit von Gebäuden und Personen zu gewährleisten. Bei Neubauten können solche Massnahmen oft ohne Mehrkosten umgesetzt werden.
Für weiterführende Informationen und spezifische Anleitungen stehen Ihnen unsere Wegleitungen sowie die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
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