Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum ermöglicht es, einzelne Stockwerke oder Teile davon in einer Liegenschaft als eigenständige Einheiten zu besitzen. Es erlaubt, Wohnungen, Geschäftsräume oder ähnliche Einheiten zu Sonderrechten zu erklären, während Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhäuser oder Aussenanlagen gemeinschaftlich genutzt werden. Wichtige Voraussetzungen: Stockwerkeigentumseinheiten müssen baulich abgeschlossen sein und über einen eigenen Zugang verfügen. Terrassen, Sitzplätze oder Parkplätze sind als alleinige Benutzungsrechte zu begründen.
Einreichung der Planhefte: Planhefte für die Begründung von Stockwerkeigentum müssen in einfacher Ausführung mit Titelblatt, Aufteilungsbeschrieb, Situations-/ Umgebungs-/ und Grundrissplänen eingereicht werden. Die Einreichung beim Bauinspektorat erfolgt über ein frei wählbares Notariat.
Weitere Informationen und Planbeispiele, entnehmen Sie bitte unserer Wegleitung.