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Gletscher-Initiative: Anträge zum Gegenentwurf des Bundesrats
Gletscher-Initiative: Anträge zum Gegenentwurf des Bundesrats
Der Regierungsrat unterstützt das Ziel einer ausgeglichenen Klimabilanz bis spätestens 2050 und ist im Grundsatz mit dem direkten Gegenentwurf des Bundesrats zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» (Gletscher-Initiative) einverstanden. Er beantragt aber, dass die vorgesehenen Ausnahmen zur weiteren Verwendung von fossilen Brenn- und Treibstoffen nach 2050 eingegrenzt werden müssen.
Der Vorschlag des Bundesrats sieht wie die Initiative ebenfalls vor, bis 2050 über alle Treibhausgasemissionen eine ausgeglichene Klimabilanz (Netto-Null) zu erreichen. Abweichend von der Volksinitiative erlaubt der Gegenentwurf aber weiterhin den Einsatz von fossilen Energien. Die dadurch entstehenden CO2-Emissionen sollen durch so genannte CO2-Senken im In- und Ausland kompensiert werden. Senken sind Ökosysteme, welche freigesetztes Kohlenstoffdioxid aus der Atmosphäre aufnehmen und über einen gewissen Zeitraum speichern.
Der Kanton Basel-Landschaft ist vorbehältlich der nachfolgenden Anträge mit dem Gegenvorschlag des Bundesrats einverstanden.
– Das Klimaziel «Netto Null» ist ein globales Ziel. Daher erachtet der Regierungsrat den Einsatz im internationalen Umfeld als zwingend erforderlich. Der ursprüngliche Initiativtext soll deshalb beibehalten werden. Dieser sieht insbesondere verbindlich ein internationales Wirken des Bundes vor.
– Die weitere Verwendung von fossilen Brenn- und Treibstoffen auch nach 2050 sollte klarer eingegrenzt werden. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, die zulässigen Ausnahmen in einer Ausführungsgesetzgebung zu definieren.
– Die Berücksichtigung von Senkenleistungen im Ausland wird aufgrund der begrenzten Möglichkeiten in der Schweiz unterstützt. Dies jedoch nur, soweit sich im Inland wesentliche Hemmnisse ergeben. Die Senken sollen sich in erster Linie im Inland befinden.
– Der Gegenentwurf schlägt eine Ergänzung zum Initiativtext vor, der die Situation der Berg- und Randgebiete in der Klimapolitik berücksichtigt. Der Regierungsrat möchte davon absehen. Die Ansprüche von Minderheiten finden mit den vorgesehenen Bestimmungen bereits ausreichend Beachtung.