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Start Holzfeuerungskontrolle und Meldetool für Neuanlagen
Auf Beginn der Heizperiode 2024/25 kontrollieren im Kanton Basel-Landschaft die Gemeinden neu auch Holzfeuerungen mit einer Wärmeleistung kleiner als 70 Kilowatt (kW). Die Kontrollen finden visuell und mit Messungen statt. Zudem können die Feuerungsanlagen auf der digitalen Plattform des Kantons Basel-Landschaft online gemeldet werden.
Der Kanton Basel-Landschaft führt auf Beginn der Heizperiode 2024/25 neu Kontrollen auch für Holzfeuerungen mit einer Wärmeleistung kleiner als 70 Kilowatt (kW) durch. Der Vollzug der Kontrollen liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Die Kontrollen erfolgen im sogenannten liberalisierten Modell: Die Anlagenbesitzenden können frei ein zugelassenes Kontrollunternehmen beauftragen oder sie lassen die Kontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur ihrer Gemeinde durchführen. Die Kosten tragen nach dem Verursacherprinzip die Anlagenbesitzenden.
Gemäss der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) müssen bei kleinen Holzfeuerungsanlagen alle vier Jahre die Emissionen von Luftschadstoffen gemessen werden. Davon betroffen sind insbesondere Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt (kW). Das entspricht dem durchschnittlichen Wärmebedarf von rund zehn Wohneinheiten. Von der Messung ausgenommen sind Einzelherde und Einzelraumfeuerungen wie z.B. Kochherde, Kachelöfen und Cheminées. Bei diesen Anlagen ist eine regelmässige Augenschein-Kontrolle durchzuführen.
Neu steht den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft mit der «Geschäftsstelle Feuerungskontrolle» (GFK) eine zentrale Lösung zur Administration der Feuerungskontrolle zur Verfügung. Zahlreiche Gemeinden machen bereits von dieser Lösung Gebrauch und werden von Mehraufwand entlastet.
Die Kontrollen werden über die bestehende zentrale Feuerungsdatenbank (FEKO) abgewickelt. Damit wird sichergestellt, dass die Feuerungsanlagen digital erfasst sind. Die Meldung von neuen Anlagen erfolgt in der Regel bei der Installation. Die Meldung kann neu ab Mitte Oktober online auf der digitalen Plattform des Kantons Basel-Landschaft erfolgen.
https://forms.bl.ch/form/FMS-BL/BUD_LHA_Feuerungen_melden/de
Weitere Informationen zur Feuerungskontrolle sind auf der Webseite des LHA zu finden: Feuerungskontrollen