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21.10.2020
Unterhalt kantonale Liegenschaften
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für den Unterhalt der kantonalen Liegenschaften und Einrichtungen in den Finanzplanjahren 2021 bis 2024 die Ausgaben für die Instandhaltung (vorbeugende Massnahmen) in Höhe von gesamthaft 50,32 Millionen Franken und für die Instandsetzung (korrigierende Massnahmen) in Höhe von gesamthaft 40 Millionen Franken.