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- Die wichtigsten Abfallfraktionen der Siedlungsabfälle
Die wichtigsten Abfallfraktionen der Siedlungsabfälle
Zu den wichtigsten Kategorien der kommunalen Siedlungsabfälle zählen:
- Nicht verwertbare, brennbare Abfälle wie Kehricht und Sperrgut
- Wertstoffe: Papier und Karton, Organische Abfälle, Glas, Textilien, Metalle, Kunststoffe, PET etc.
- Sonderabfälle aus Haushaltungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Kadaver von Kleintieren
Kehricht und Sperrgut (brennbare Siedlungsabfälle)
Neben der Sammlung von Wertstoffen aus Haushaltungen gehört auch die regelmässige Abfuhr von Hauskehricht und Sperrgut zu den wichtigen Gemeindeaufgaben im Abfallbereich. Die eigentliche Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den Kanton, welcher zu diesem Zweck mit Basel-Stadt eine Abfallvereinbarung zur Mitbenutzung der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel abgeschlossen hat. Der Kehricht aus den Gemeinden ist als sogenannter «Monopolkehricht» deklariert und in die KVA Basel anzuliefern.
Während grössere Städte meist über eigene Sammelfahrzeuge verfügen, stützen sich die Gemeinden auf die Dienstleistungen von spezialisierten Abfuhrunternehmungen. Sie können die entsprechenden Aufträge einzeln ausschreiben und vergeben oder sich regional zusammenschliessen, um die Sammellogistik zu optimieren und von günstigeren Konditionen zu profitieren.
Hauskehricht und Sperrgut aus den Gemeinden in der Umgebung von Basel werden der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA BS) zugeführt. In der KVA BS werden die brennbaren Abfälle nach dem Stand der Technik verbrannt und die entstehende Wärme weitgehend genutzt. Dank der modernen Systeme zur Rauchgasreinigung und zur Abwasserbehandlung gelangen bei der KVA BS kaum Schadstoffe in die Umwelt. Die Abwärme der KVA wird ins städtischen Fernwärmenetz eingespiesen.
Die bei der Verbrennung in der KVA entstehenden Verbrennungsrückstände (KVA-Schlacken) werden nach Abtrennung der Metalle auf der Deponie Elbisgraben abgelagert. Die Filterasche und die Schlämme aus der nassen Rauchgasreinigung müssen aufgrund des Schadstoffgehaltes dagegen in einer Untertagedeponie in Deutschland eingelagert.
Mit der heutigen Behandlung der Siedlungsabfälle werden unnötige Umweltbelastungen (Luft, Wasser, Deponien) vermieden und die enthaltene Energie gut genutzt.
Die grösste Entlastung der Umwelt bringt aber nach wie vor die Vermeidung unnötiger Abfälle, da nur so der Ressourcenverbrauch wirksam vermindert und auch die Belastungen bei der Produktion von Gütern vermieden wird.
Wertstoffe
Papier und Karton: Meist getrennte Sammlung von Haus zu Haus oder permanenten Sammelstellen in den Gemeinden. Die Verwertung erfolgt im Auftrag der Gemeinden entweder direkt durch Papier-/Kartonfabriken (sortenreines Sammelgut) oder nach vorgängiger Sortierung durch den Altpapierhandel (bei gemischter Abfuhr von Papier und Karton).
Aus Altpapier und Karton können hochwertige Recycling-Papiere, Hygiene-Papiere, Massenwaren für den Zeitungsdruck oder Kartonagen hergestellt werden.
Trotz Digitalisierung verbrauchen wir viel Papier. Der «Ratgeber Papier – Wald und Klima schützen» des Vereins Ecopaper zeigt auf, wie Private und Firmen ihren Umgang mit Papier nachhaltiger gestalten können.
Organische Abfälle (Grünabfälle): Organische Abfälle sollen wo möglich im Garten- oder Quartierkompost verwertet werden. Die Gemeinden unterstützen dies durch einen Häckselservice oder eine Kompostberatung.
Die Gemeinden bieten eine Sammlung von Grünabfällen an. Sammelgut mit Speiseresten kann vergärt, Sammelgut ohne Speisereste kann kompostiert werden.
Glas: Meist erfolgt die Sammlung in den Gemeinden nach Farben getrennt, so dass ein hochwertiges Recycling in den Glashütten ermöglicht wird. Altglas kann wieder zu Glasverpackungen aufbereitet werden. Die Finanzierung der Sammlung erfolgt durch die vorgezogene Recyclinggebühr beim Verkauf des Produktes.
Metalle: Die Sammlung von Weissblech und Aluminium erfolgt meist zusammen und wird bei der Aufbereitung getrennt. Die Finanzierung der Sammlung erfolgt durch die vorgezogene Recyclingebühr beim Verkauf der Produkte. Das Aluminium gelangt in ausländische Schmelzwerke und das Stahlblech (nach Zinn-Abscheidung) in Giessereien.
Weiter werden in den meisten Gemeinden Grobmetalle gesondert gesammelt und Schrottverarbeitern zugeführt.
Textilien: Gemeinden schliessen mit Sammelorganisationen Vereinbarungen zur Sammlung von Textilien ab, sei dies mit Haus- zu Haus Sammlungen oder Sammelcontainern. Gesammelte Altkleider und Schuhe werden so weit als möglich wieder zur Bekleidung eingesetzt (< 50 %), während der Rest zu Putzlappen, Isoliermaterial oder andern Produkten verarbeitet, bzw. als Abfall entsorgt wird.
PET: Die Gemeinden sind nicht verpflichtet Getränkeverpackungen aus Polyethylen-Terephthalat (PET) zu sammeln. Können aber mit Unterstützung vom Verein PET-Recycling Schweiz (PRS), eine Sammelstelle anbieten.
Sortenrein gesammeltes PET aus Getränkeflaschen kann wieder zu PET Produkten rezykliert werden. Die Finanzierung der Sammlung erfolgt durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag.
Kunststoffe: Die Sammlung von Kunstoffen aus Haushaltungen erfolgt zur Zeit auf freiwilliger Basis durch Detailhändler oder private Sammelunternehmer.
Kunststoffrecycling ist technisch anspruchsvoll. Damit es ökologisch sinnvoll ist und eine hochwertige stoffliche Verwertung möglich wird, müssen die gesammelten Kunststoffe möglichst sauber und sortenrein sein. Bei gewissen Sammlungen von Kunststoffabfällen aus Industrie, Gewerbe und der Landwirtschaft, bei reinen PET- oder Plastikflaschensammlungen sowie bei gewissen Sammlungen gemischter Kunststoffabfälle aus Haushalten ist dies der Fall.
Mehr zu unterschiedlichen Abfall und Wertstofffraktionen findet sich auf den Internetseiten des Bundes:
Sonderabfälle, Elektroschrott und Kadaver
Sonderabfälle, Elektroschrott und Kadaver enthalten gefährliche Stoffe, welche aus den restlichen Abfallfraktionen aussortiert werden müssen. Daher ist es wichtig, dass die folgenden Abfallfraktionen gesondert gesammelt werden:
- Sonderabfälle (Altöl, Farben, Chemikalien, Medikamente, Eternitprodukte etc.);
- Elektrische und elektronische Geräte ("Elektroschrott");
- Kadaver, Schlachtabfälle.
Sonderabfälle können in modernen Anlagen richtig behandelt und die Schadstoffe so unschädlich gemacht werden. Falls Sie nicht aus dem übrigen Abfallstrom abgetrennt werden, können die Schadstoffe die Gesundheit der Mitarbeiter von Entsorgungseinrichtungen schädigen und in der Umwelt Schäden verursachen.
Aus «Elektroschrott» werden zudem wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen. Was angesichts der wachsenden Flut an ausgedienten Geräten immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Bei Kadavern bestimmen seuchenhygienische Aspekte den korrekten Umgang bei der Sammlung und Entsorgung.
Sonderabfälle aus Haushaltungen
In jedem Haushalt fallen Produkte an, welche aufgrund ihrer Eigenschaften speziell entsorgt werden müssen. Für diese gilt daher eine Rückgabe- bzw. Beseitigungspflicht (§ 23 USG BL).
Sonderabfälle dürfen nicht über den Kehrichtsack entsorgt werden. Es bestehen dafür folgende Abgabemöglichkeiten:
- Rückgabe in den Verkaufsstellen
- Abgabe an den Sonderabfall-Sammeltagen der Gemeinden
- Rückgabe in ein regionales Entsorgungszentrum
- Abgabe in Apotheken und Drogerien (Kleinmengen)
- Grössere Mengen direkt an Entsorgungsunternehmen.
- Auskünfte über Entsorgungsunternehmen können beim AUE (Tel. 061 552 51 11) erfragt werden.
Merkblatt Sonderabfälle aus Privathaushalten - wohin damit?
Typische Sonderabfälle aus Haushalten sind:
- Altöl (Motoren- und Speiseöle);
- Heimwerkerchemikalien (Farben, Lacke, Lösungs- und Ablaugemittel, Leime, Spraydosen etc.);
- Pflanzenschutzmittel, Insektizide, Fungizide;
- Medikamente, Quecksilber-Thermometer;
- Batterien, Akkumulatoren;
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Für Produkte aus Haushaltungen gilt grundsätzlich eine Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen (§ 23 USG BL), sodass dieser Weg stets zuerst geprüft werden muss.
Für alle gewerblichen Sonderabfälle gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA vom 22.6.2005) ist der Inhaber selbst entsorgungspflichtig, wobei heute ein gutes Angebot an Fachfirmen zur Verfügung steht.
Tierkadaver
Tote Haustiere werden vielfach kremiert oder können grundsätzlich auch auf privatem Boden vergraben werden (max. 10 kg Gewicht, mindesten 50 cm Überdeckung).
Viele Gemeinden bieten eine Gemeindeübergreifende Tierkadaversammlung an. Auskunft gibt der Abfallkalender der Gemeinde oder die Gemeindeverwaltung.
Elektro-Elektronikgeräte
Damit die Schadstoffe entfernt und die wertvollen Rohstoffe in den Elektro- und Elektronikgeräten zurückgewonnen werden können, besteht eine Rückgabepflicht. Alle elektrischen und elektronischen Geräte (inkl. elektrische Spielzeuge, Leuchten, Akkus, etc.) können kostenlos über jede Verkaufsstelle zurückgegeben werden können, welche entsprechende Geräte (unabhängig von der Marke) verkauft. Zusätzlich gibt es spezielle Annahmestellen, welche ein breites Sortiment zurücknehmen: Die Finanzierung der Sammlung erfolgt durch einen vorgezogenen Reyclingbeitrag.
Holzasche aus privaten Feuerungen
Bis heute herrscht die weitverbreitete Meinung vor, Holzasche sei ein wertvoller Dünger. Doch dies entspricht nicht den Tatsachen. Bäume nehmen Schwermetalle aus dem Boden auf und lagern sie im Holz ein. Da Asche nur noch ca. 0.5–1.5 % des Holzes ausmacht, liegen Schwermetalle wie Chrom, Nickel, Zink, Kupfer und Blei in der Asche in hundertfacher Konzentration vor. So enthält naturbelassenes Waldholz im Durchschnitt einen Chromgehalt von 0.5–5 mg/kg in der Trockensubstanz. Bei der Verbrennung oxidiert dieses zum giftigen Chromat. Aschen sind kein Dünger, sondern belasteter Abfall.
- Aschen dürfen nicht in der Natur entsorgt werden.
- Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist verboten.
- Kleinmengen werden im Kehrichtsack der KVA übergeben.
Nicht in die Grünabfuhr
Da der Gehalt an Schwermetallen in Aschen hoch, derjenige von Nährstoffen wie Kalium oder Phosphat hingegen gering ist, verbietet das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in der Vollzugshilfe zur Abfallverordnung (VVEA) für biogene Abfälle die Verwendung von Aschen für die Kompostierung oder Vergärung. Die Entsorgung jeglicher Aschen und Verbrennungsrückstände über die Grüngutabfuhr ist demzufolge verboten.
Korrekte Asche-Entsorgung
Kleinmengen von Aschen aus Holzfeuerungen müssen abgekühlt im Container oder Kehrichtsack der KVA übergeben werden. Um Staubbildung zu minimieren hat sich dabei das Doppelsacksystem bewährt: Die vollständig ausgekühlte Asche in einen Plastiksack füllen und gut verschnürt im offiziellen Gebührensack verpacken. In der KVA werden die Schadstoffe durch nochmaliges Verbrennen unschädlich gemacht.
Links
Interkantonales Merkblatt «Entsorgung von Holzaschen aus Einzelraumfeuerungen»
Lufthygieneamt «Richtig anfeuern»
Holzenergie Schweiz «Keine Abfälle in den Ofen»