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Berichterstattung (Meldepflicht Abfallmengen)
Meldung nk, ak-Abfälle via eGOV

Entsorgungsunternehmen (Abfallanlagen) sowie Betriebe, welche Abfälle entsorgen wollen (Abfallabgeber) benötigen eine VeVA-Betriebsnummer, welche zur Identifikation der Betriebe dient. Auf dem Portal UVEK eGov des Bundesamts für Umwelt kann diese beantragt und verwaltet werden.Jeder Betrieb muss sich registrieren und eine Organisation als Verwaltungsadresse anlegen. Unter dieser Organisation können dann einer oder auch mehrere Standorte angelegt werden, deren Betriebsnummer sich von derjenigen der Organisation unterscheiden. Beim Anlegen eines Standortes muss zwischen Abfallanlage und Abgeberbetrieb unterschieden werden.
Die abfallrechtliche Berichterstattung gemäss der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) ist für die Entsorgungsanlagen (Abfallbetriebe) verpflichtend. Sie erfolgt je nach Abfallart entweder auf dem neuen online-Portal eGov des Bundes oder aber auf veva-online.Die nicht kontrollpflichtigen [nk] und anderen kontrollpflichtigen [ak] Abfälle werden jährlich auf dem neuen online-Portal eGov gemeldet. Die Sonderabfälle [S] sowie die anderen kontrollpflichtigen Abfälle mit Begleitscheinpflicht [akb] werden quartalswiese auf der bestehenden Plattform veva-online gemeldet.
Meldung akb- und S-Abfälle via VeVA-Online
Betriebe, die Sonderabfälle annehmen, müssen die Meldungen über angenommene und entsorgte Abfälle quartalsweise im Portal VeVA-Online melden. Diese Fristen sind strikt einzuhalten, denn nur so ist der Verkehr mit Sonderabfällen nachvollziehbar. In der Regel erledigt die für Gefahrgüter zuständige Person des Betriebes die Meldungen.
Portal zur Meldung von quartalsweise meldepflichtigen Sonderabfällen