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- Abfallanlagen (Sammlung, Verwertung, Entsorgung)
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Bewilligungsverfahren
Nicht UVP-pflichtige Abfallanlagen
Das Bewilligungsverfahren für Abfallanlagen wird vom Amt für Umweltschutz und Energie des Kantons Basel-Landschaft koordiniert, wenn die Anlage nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeit untersteht.
Details können dem Gesuch für eine neue Abfallanlage bzw. der Verlängerung einer bestehenden Anlage zu entnehmen.
Das Gesuch ist mit den nötigen Beilagen mindestens 3 Monate im Voraus einzureichen.